
Der Herbst macht Burg bunt – und wir möchten sehen, wo unsere Stadt für euch besonders schön ist.
Mit dem Fotowettbewerb „Burg blüht im Herbst“ geht unser Jahresmotto in die nächste Runde: Burg „blüht“ nicht nur im Frühling, sondern auch durch die Farben des Herbstes, die Kreativität der Menschen und das Leben in unserer Innenstadt.
Los geht es am 26. September 2026 beim Tag der offenen Tür der Stadtverwaltung Burg. Dort werden die ersten „Burg blüht“-Taschen ausgegeben und der Fotowettbewerb offiziell gestartet.
Danach heißt es: Tasche schnappen, Lieblingsort entdecken und euren persönlichen Burg-Moment festhalten.
Ob im Park, zwischen buntem Herbstlaub, vor einem bekannten Burger Motiv, beim Einkaufen in der Innenstadt oder mit einer ganz eigenen Idee: Wichtig ist, dass die „Burg blüht“-Tasche deutlich auf dem Foto zu sehen ist.
Mit etwas Glück gewinnt euer Foto einen unserer Innenstadt-, Kino- oder Freizeitpreise – und vielleicht wird es sogar zum Publikumsliebling.
So macht ihr mit
1. „Burg blüht“-Tasche holen
Zum Start der Aktion werden die ersten Taschen am 26. September 2026 beim Tag der offenen Tür der Stadtverwaltung Burg ausgegeben.
Anschließend sind die „Burg blüht“-Taschen bei teilnehmenden Innenstadtgeschäften, in der Tourist-Information sowie im Burg Theater/Kino erhältlich.
Wer bereits eine „Burg blüht“-Tasche besitzt, kann diese natürlich ebenfalls verwenden.
2. Foto machen
Setzt die Tasche kreativ in Szene und fotografiert euren herbstlichen Burg-Moment.
Das Foto muss im Stadtgebiet von Burg einschließlich der Ortsteile aufgenommen worden sein und die „Burg blüht“-Tasche muss deutlich erkennbar sein.
Für die spätere Veröffentlichung auf unserer Website sowie bei Facebook und Instagram bitten wir möglichst um hochauflösende Fotos. Besonders geeignet sind Bilder im Hochformat (4:5) oder im quadratischen Format. Bitte übermittelt nach Möglichkeit die Originaldatei und keine Screenshots.
3. Foto einreichen
Ihr habt zwei Möglichkeiten:
Über Instagram oder Facebook
Veröffentlicht euer Foto öffentlich und verwendet den Hashtag
#BurgBluehtimHerbst
Mit der Veröffentlichung und Verwendung des Hashtags erklärt ihr eure Teilnahme am Wettbewerb und bestätigt die unten aufgeführten Teilnahmebedingungen.
Oder per E-Mail
Sendet euer Foto an:
campusmanagement@stadt-burg.de
Bitte gebt dabei euren Vor- und Nachnamen sowie den Aufnahmeort des Fotos an.
Auch bei einer Einreichung per E-Mail gelten die vollständigen Teilnahmebedingungen. Die aktuelle Fassung sieht diesen Einreichungsweg ausdrücklich zusätzlich vor.
Pro Person können maximal drei unterschiedliche Fotos eingereicht werden.
4. Einsendeschluss beachten
Der Wettbewerb läuft vom 26. September bis zum 6. November 2026.
Einsendeschluss ist der 6. November 2026 um 24:00 Uhr.
Publikumsvoting
Neben der Bewertung durch unsere Jury suchen wir euren Publikumsliebling.
Am 16. November 2026 werden die zugelassenen Wettbewerbsfotos auf den offiziellen Facebook- und Instagram-Kanälen der Stadt Burg veröffentlicht.
Anschließend könnt ihr bis zum
20. November 2026, 24:00 Uhr
für eure Lieblingsbilder abstimmen.
Das Foto mit den meisten berücksichtigten Likes gewinnt den Publikumspreis. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Damit über Instagram oder Facebook eingereichte Fotos in guter Qualität für das Publikumsvoting verwendet werden können, kann die Stadt Burg die teilnehmende Person bitten, das Foto zusätzlich als Originaldatei per E-Mail oder Direktnachricht zu übermitteln. Die Stadt darf die eingereichten Beiträge im Rahmen des Wettbewerbs speichern und für das Voting erneut auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen.
Das gibt es zu gewinnen
1. Platz der Jury
100-Euro-Innenstadt-Gutschein plus zwei Kinogutscheine mit jeweils einem Singlemenü
2. Platz der Jury
50-Euro-Innenstadt-Gutschein plus zwei Kinogutscheine
3. Platz der Jury
25-Euro-Innenstadt-Gutschein
Publikumsliebling
50-Euro-Kombi-Gutschein für Kino und Shopping
Trostpreise
10 Gutscheine für einen Besuch der Schwimmhalle
Die Gewinne sind spätestens bis zum 30. Juni 2027 einzulösen. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch sind ausgeschlossen.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 30. November 2026 auf der Website der Stadt Burg sowie auf den offiziellen Facebook- und Instagram-Kanälen der Stadt veröffentlicht und zusätzlich per E-Mail benachrichtigt.
Die Gewinnübergabe findet am
6. Dezember 2026 um 16:00 Uhr
im Campusbüro
Magdeburger Straße 4a
39288 Burg
statt.
Datenschutzhinweise zum Fotowettbewerb „Burg blüht im Herbst“
Mit diesen Hinweisen informieren wir darüber, welche personenbezogenen Daten die Stadt Burg im Rahmen des Fotowettbewerbs „Burg blüht im Herbst“ verarbeitet und welche Rechte betroffene Personen haben.
1. Verantwortlicher und Kontakt
Verantwortlich für die Verarbeitung durch die Stadt Burg ist:
Stadt Burg
Vertreten durch Bürgermeister Philipp Stark
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
E-Mail: burg@stadt-burg.de
Telefon: 03921 921-0
Bei Fragen zum Wettbewerb:
E-Mail: campusmanagement@stadt-burg.de
Telefon: 03921 921-645
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Stadt Burg – Datenschutzbeauftragter
In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg
E-Mail: Datenschutz@stadt-burg.de
Telefon: 03921 921-202
2. Welche Daten werden verarbeitet?
Je nach Teilnahmeweg verarbeiten wir insbesondere:
- Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse;
- freiwillig angegebene Telefonnummer und Social-Media-Nutzernamen;
- eingereichte Fotos einschließlich erkennbarer Personen sowie Bildtitel und Aufnahmeort;
- Angaben und Erklärungen zur Teilnahmeberechtigung, zu Bildrechten und Einwilligungen;
- die Korrespondenz zum Wettbewerb;
- Jurybewertungen, Abstimmungsergebnisse und erforderliche Angaben zur Gewinnabwicklung.
Bei einer Einreichung über Facebook oder Instagram übernehmen wir den öffentlich eingereichten Wettbewerbsbeitrag und die für seine Zuordnung erforderlichen Profilangaben. Beim Publikums-Voting berücksichtigen wir die sichtbaren Abstimmungsinformationen, soweit dies für die Auszählung und die Prüfung unzulässiger Stimmen erforderlich ist.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
Wir verarbeiten die für die Teilnahme erforderlichen Daten, um Beiträge entgegenzunehmen, die Teilnahmeberechtigung zu prüfen, die Jurybewertung und das Publikums-Voting durchzuführen, Teilnehmende zu kontaktieren und Gewinne abzuwickeln. Grundlage für die erforderliche Verarbeitung der Teilnehmerdaten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Fotos und begleitender personenbezogener Angaben erfolgt auf Grundlage einer hierfür erteilten Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf der städtischen Website, den offiziellen Facebook- und Instagram-Kanälen sowie die wettbewerbsbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die dafür erforderliche Verarbeitung auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit der jeweils einschlägigen Vorschrift.
Die Daten werden nicht für vom Wettbewerb unabhängige Werbeansprachen verwendet.
4. Wer erhält die Daten?
Innerhalb der Stadtverwaltung erhalten nur die mit der Durchführung betrauten Beschäftigten Zugriff auf die erforderlichen Daten. Die Jury einschließlich ihrer externen Mitglieder erhält die für die Bewertung notwendigen Fotos und Angaben. Kontaktdaten werden nicht allein zum Zweck der Bildbewertung weitergegeben.
Soweit erforderlich, erhalten eingesetzte IT-Dienstleister und an der Gewinnabwicklung beteiligte Stellen die hierfür notwendigen Daten.
Bei einer Veröffentlichung sind die freigegebenen Fotos und Begleitangaben öffentlich zugänglich. Für die Berichterstattung können sie im Umfang der erteilten Einwilligung an Presse- und Medienvertreter übermittelt werden. E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden nicht veröffentlicht.
5. Veröffentlichung im Internet und auf Social Media
Die Veröffentlichung dient der Präsentation der Wettbewerbsbeiträge, dem Publikums-Voting, der Bekanntgabe der Ergebnisse sowie der Bewerbung und Nachbereitung des Wettbewerbs.
Auch per E-Mail eingereichte Fotos können bei entsprechender Einwilligung auf Facebook und Instagram für das Publikums-Voting veröffentlicht werden. Die Einreichung per E-Mail bedeutet daher nicht automatisch, dass das Foto ausschließlich intern verwendet wird.
Internetveröffentlichungen sind weltweit abrufbar. Dritte können Inhalte speichern, kopieren oder weiterverbreiten. Eine vollständige Entfernung sämtlicher fremder Kopien kann die Stadt Burg deshalb nicht gewährleisten.
Facebook und Instagram werden für Nutzerinnen und Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum von Meta Platforms Ireland Limited betrieben. Meta verarbeitet bei der Nutzung dieser Dienste ebenfalls personenbezogene Daten. Dabei können Daten auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, insbesondere in den USA, verarbeitet werden.
Informationen zu Metas Verarbeitung, internationalen Datenübermittlungen und den dafür eingesetzten Schutzmechanismen finden Sie in den Datenschutzhinweisen der Plattformen:
- Facebook: https://www.facebook.com/privacy/policy/
- Instagram: https://privacycenter.instagram.com/policy/
6. Wie lange werden die Daten gespeichert?
Teilnehmerdaten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht.
Die wettbewerbsbezogene Veröffentlichung und Nutzung der Fotos ist entsprechend den Teilnahmebedingungen bis zum 30. Juni 2027 vorgesehen. Spätestens anschließend werden die betreffenden Fotos und personenbezogenen Begleitangaben aus den von der Stadt Burg kontrollierten Online-Veröffentlichungen entfernt und nicht mehr für neue Veröffentlichungen verwendet.
Bereits verteilte Druckerzeugnisse können nicht zurückgerufen werden.
Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder eine erforderliche Beweissicherung einer sofortigen Löschung entgegenstehen, werden ausschließlich die dafür notwendigen Unterlagen für diesen Zweck weiter aufbewahrt und anschließend gelöscht. Daraus ergibt sich keine Berechtigung zur weiteren öffentlichen Nutzung der Fotos.
7. Freiwilligkeit und Widerruf
Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig. Ohne die für die Zuordnung und Abwicklung erforderlichen Angaben kann eine Teilnahme nicht bearbeitet werden. Freiwillige Zusatzangaben sind keine Teilnahmevoraussetzung.
Eine Einwilligung zur Veröffentlichung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, auch nach dem Einsendeschluss. Der Widerruf kann insbesondere an campusmanagement@stadt-burg.de oder über den ursprünglich genutzten Kommunikationsweg gerichtet werden.
Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Nach einem Widerruf werden die auf dieser Einwilligung beruhenden Veröffentlichungen auf den von der Stadt kontrollierten Internetseiten und Social-Media-Kanälen entfernt, soweit keine andere Rechtsgrundlage entgegensteht. Ein bereits veröffentlichtes Foto kann dann nicht weiter am öffentlichen Voting teilnehmen.
8. Rechte betroffener Personen
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.
Soweit eine Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO beruht, besteht unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht. Das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, bleibt unberührt.
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich an die Stadt Burg oder ihren Datenschutzbeauftragten wenden.
Sie können sich außerdem bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Zuständig für die Stadt Burg ist die:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 34a
39104 Magdeburg
Website: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/
9. Fotos mit weiteren erkennbaren Personen
Wer Fotos mit weiteren erkennbaren Personen einreicht, muss sicherstellen, dass die erforderlichen Einwilligungen für die vorgesehene Veröffentlichung vorliegen. Diese Personen sind vorab auch über diese Datenschutzhinweise zu informieren. Bei minderjährigen abgebildeten Personen sind die erforderlichen Zustimmungen der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls der Minderjährigen selbst einzuholen.
10. Automatisierte Entscheidungen
Die Stadt Burg trifft im Rahmen des Wettbewerbs keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen im Sinne von Artikel 22 DSGVO. Die Jurybewertung erfolgt durch Menschen; das Publikums-Voting wird anhand der festgelegten Abstimmungsregeln ausgewertet.
