Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.
Das Wahlgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Bundeswahlgesetz eingeteilt. Das Gebiet des Landkreises Jerichower Land stellt zusammen mit dem Landkreis Börde und Altmark einen Wahlkreis dar.
Wahlkreis-Nr. |
Wahlkreisname |
Gebiet des Wahlkreises |
66 | Altmark – Jerichower Land |
Landkreis Jerichower Land Altmarkkreis Salzwedel Landkreis Stenda |
Die Beantragung von Wahlscheinen für die Briefwahl kann ab 14. Januar 2025 unter folgendem Verweis durchgeführt werden:
Bekanntmachungen
Nachfolgend werden an dieser Stelle Bekanntmachungen und Hinweise für Wahldurchführung in der Stadt Burg veröffentlicht:
Meldefristen zur Bundestagswahl beachten
Burg | Deutsche nach dem Staatsbürgergesetzt haben am 23.02.2025 die Möglichkeit durch die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag deren Besetzung mit zu beeinflussen. Wer sich für die passive Teilnahme an der Wahl durch Briefwahl oder den Gang in eines der Wahllokale entscheidet, muss hierzu die Meldefristen nach Bundeswahlgesetz beachten. Wahlberechtigte Deutsche müssen demnach mindestens drei Monate in einer Kommune gemeldet sein, um in dieser wählen zu können. Sollten wahlberechtigte Deutsche die Meldefristen nicht erreichen, gilt für sie der Wahlbezirk ihrer letzten Meldeanschrift. Hier ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen.
Informationen zur Briefwahl
Berlin/Burg | Im Zuge der vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag erhalten die Wahlberechtigten die Möglichkeit ihr Wahlrecht über die Briefwahl wahrzunehmen.
Der Stadtwahlleiter der Stadt Burg, Tobias Domnik-Schmidt, informiert hierzu wie folgt:
„Durch die vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag haben sich Verkürzungen der in Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung beschrieben Fristen ergeben, dies gilt auch für die Möglichkeit der Stimmenabgaben per Briefwahl.
So können die im Wählerverzeichnis der Stadt Burg eingetragenen wahlberechtigten Bürger ihre Wahlscheine online vom 14. Januar 0 Uhr bis 21. Februar 15:00 Uhr beantragen.
Bei einer späteren Beantragung kann weder die rechtzeitige Bearbeitung des Antrages noch die rechtzeitige Postzustellung und Rücksendung gewährleistet werden.
Darüber hinaus wird das Einwohnermeldeamt für die Bearbeitung und Prüfung von Unterstützungsunterschriften am 20. Januar geöffnet sein. Eine Bearbeitung weiterer Anliegen über das Einwohnermeldeamt ist ausgeschlossen.“