Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt am 6. September 2026
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat als Wahltag für die Wahl des 9. Landtages von Sachsen-Anhalt Sonntag, den 6. September 2026 bestimmt. Das Wahlgebiet des Landes Sachsen-Anhalt ist nach dem Landeswahlgesetz in 41 Wahlkreise eingeteilt. Für das Gebiet des Landkreises Jerichower Land gibt es grundsätzlich zwei Wahlkreise, die sich teilweise aber auch auf die angrenzenden Gebiete der Nachbarlandkreise erstrecken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landeswahlleiterin von Sachsen-Anhalt
Am 6. September 2026 haben Sie in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Möglichkeit mit Ihren Stimmen über die Zusammensetzung des 9. Landtages von Sachsen-Anhalt mitzuentscheiden.
Die Hauptaufgabe politischer Wahlen in einer Demokratie ist die Legitimierung des politischen Systems, der Zusammensetzung der verschiedenen Parlamente. Hier wird die Beteiligung der Bürger als Inhaber der Staatsgewalt am deutlichsten sichtbar. Der wahlberechtigte Bürger entscheidet mit seiner Stimme, welche politischen Ziele und Themen der Parteien sich durchsetzen. Ohne Wahlen keine Demokratie!
Zur Landtagswahl wahlberechtigt ist jede deutsche Personen die mindestens 18 Jahre alt ist und seit drei Monaten im Land Sachsen-Anhalt Wohnhaft ist. Ihre persönliche Einladung zur Wahl, in Form eines Wahlbenachrichtigungsbriefes erhalten Sie per Post. Dieser ist zum Wahllokal in Ihrem Wahlbezirk unbedingt mitzubringen und dem Wahlvorstand vorzulegen.
Aufruf zur Mitarbeit als Wahlhelfer
Am 6. September 2026 findet die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt statt.
Die Stadt Burg sucht auf diesem Wege interessierte Bürger, die zum oben genannten Termin bereit sind, als Wahlhelfer tätig zu sein.
Für viele Wahlhelfer stellt sich die Tätigkeit interessant und abwechslungsreich dar. Deshalb bilden sich Wahlvorstände, die auch in folgenden Wahlen wieder zusammenarbeiten.
Folgende Aufgaben werden Sie am Wahltag als Wahlhelfer erwarten:
- Der Wahlvorstand trifft sich gegen 7.30 Uhr.
- Das Wahllokal wird von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
- Während des Tages müssen nicht alle Mitglieder ständig vor Ort sein. Die Entscheidung hierüber sowie eine Pausenregelung obliegt dem jeweiligen Wahlvorsteher.
- Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr müssen wieder alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 EUR gezahlt.
Um Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit als Wahlhelfer zu erklären, wenden Sie sich bitte an
Stadtwahlleiter:
Tobias Domnik-Schmidt, Tel. 03921/921-202
Stellvertretenden Stadtwahlleiter:
Torsten Schulz, Tel. 03921 - 921 - 255
Sachbearbeiter Wahlen:
Christian Luckau, Tel. 03921 / 921 - 201
Tommy Gerber, Tele. 03921 / 921 - 546
oder über das Funktionspostfach: Wahlen@Stadt-Burg.de