1. Bundesweiter Warntag
Nach Beschluss der Innenministerkonferenz findet ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten September ein bundesweiter Warntag statt. Premiere des bundesweiten Warntages ist somit Donnerstag, 10. September 2020.
Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Länder soll zum einen die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden, zum anderen wir der Warntag von einer an die Bevölkerung gerichteten Öffentlichkeitsarbeit flankiert.
Der bundesweite Warntag hat zum Ziel, Bürgerinnen und Bürger für das Thema Warnung zu sensibilisieren. Es soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps, digitale Werbeflächen) ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen im Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.
Die Probewarnung wird am Warntag um 11.00 Uhr von der nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter Einbindung aller angeschlossenen Warnmittel durchgeführt. Die Entwarnung wird um 11.20 Uhr vorgenommen.