𝐄𝐫𝐢𝐧𝐧𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐫𝐞𝐢𝐛𝐞𝐧 𝐭𝐫𝐨𝐭𝐳 𝐀𝐛𝐠𝐚𝐛𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐫𝐮𝐧𝐝𝐬𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐰𝐞𝐫𝐭𝐞𝐫𝐤𝐥ä𝐫𝐮𝐧𝐠
Sachsen-Anhalt/Burg | Mit der Grundsteuerreform zur Angeleichung der Bemessung von Grundstückswerten in allen Bundesländern, erfolgte die Aufforderung an alle Eigentümer von Grundstücken, Immobilien und Wohneigentum, eine Grundsteuerwerterklärung durchzuführen. Viele der Grundstückseigentümer kamen dieser Aufforderung nach, jedoch nicht alle.
Deshalb versenden die sachsen-anhaltinischen Finanzämter seit dem 16. Februar Erinnerungsschreiben zur Abgabe der bisher nicht eingereichten Grundsteuerwerterklärungen.
Im Zuge des automatischen Verfahrens, in dem die Erinnerungsschreiben erstellt wurden, kam es zur Zusendung solcher Schreiben auch an Grundstückseigentümer, die bereits ihrer Pflicht auf die Grundsteuerwerterklärung nachgekommen sind.
Dies hatte dazu geführt, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger auch bei der Stadtverwaltung und den jeweilig zuständigen Finanzämtern meldeten.
Die Gründe dafür nannte nun das Ministerium der Finanzen des Landes Achsen-Anhalt (MF) in einer Stellungnahme. Darin heißt es:
„Erinnerungsschreiben werden in einem automatisierten Verfahren immer dann verschickt, wenn zu einem bestehenden Aktenzeichen keine Grundsteuererklärung auf den Stichtag 1. Januar 2022 abgegeben worden ist. Die häufigsten Gründe für ein Erinnerungsschreiben trotz Abgabe der Grundsteuererklärung, können daher sein:
- Die Erklärung wurde unter Angabe eines falschen/anderen Aktenzeichens eingereicht.
- Mehrere Erklärungen wurden zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Einheiten (in einem Dateneingang) unter demselben Aktenzeichen eingereicht.
- Nur für eine wirtschaftliche Einheit (unbebautes Grundstück, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, ect.) wurde eine Erklärung abgegeben, obwohl man mehrere wirtschaftliche Einheiten besitzt.
Außerdem:
- Überschneidungen bei der Erklärungsabgabe mit dem Druck der Erinnerungsschreiben.
- Verwechselung der Angabe der Grundsteuererklärung mit der Teilnahme an der Zensus Befragung 2022.“
Sollten Sie ein Erinnerungsschreiben trotz Abgabe der Grundsteuerwerterklärung erhalten haben, so empfiehlt die Finanzverwaltung sich mit dem jeweils zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Gleichzeitig wird auf ein hohes Telefonaufkommen hingewiesen und auf ein Kontaktformular:
https://finanzamt.sachsen-anhalt.de/finanzaemter-lsa/#c335907
verwiesen. Gern können laut MF Sendeprotokoll und Erinnerungsschreiben postalisch in Kopie an das Finanzamt gesendet werden. Hierbei wird zeitgleich auf die Notwendigkeit des Notierens der Transferticketnummer samt Datum aufmerksam gemacht.