Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie
15. SARS-CoV Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
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Fünfte VO zur Änderung der 14. SARS-CoV Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
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14. SARS-CoV Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
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13. SARS-CoV Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
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Zwölfte SARS-CoV Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
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Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung bei Überschreiten des Schwellenwertes von 165 im Landkreis Jerichower Land
Sofern die Sieben-Tages-Inzidenz bei drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet, werden Kindertageseinrichtungen geschlossen. Hierzu wird es eine amtliche Bekanntmachung des Landkreises Jerichower Land geben. Weitere Informationen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erhalten Sie hier
Weiterhin können Sie hier die gemeinsamen Empfehlungen des Ministeriums für Bildung und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zur Notbetreuung in den Gemeinschaftseinrichtungen nachlesen.
Im Falle der Schließung der Einrichtungen wird eine Notbetreuung durch die Stadt Burg sichergestellt. Sofern Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen, sind folgende Nachweise direkt bei Ihrer Kindertageseinrichtung einzureichen:
Muster Nachweis der Eigenauskunft
Muster Nachweis der Notbetreuung
Änderung des Infektionsschutzgesetzes - Notbremse
Hier finden Sie den Text des Gesetzes
Kurzübersicht der Maßnahmen
Elfte SARS-CoV Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
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Zehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 7. März 2021
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Fünfte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
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Eingeschränkter Regelbetrieb ab 1. März 2021 möglich
Mit der Vierten Änderung der 9. Eindämmungsverordnung wurde geregelt, dass ab dem 1. März 2021 der Betrieb in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder unter eingeschränkten Bedingungen aufgenommen wird. Text des Erlasses
Damit ist allen Kindern wieder der Zugang zu den Kindertageseinrichtungen möglich. Hierzu ist von den Eltern eine Erklärung auszufüllen und in der jeweiligen Einrichtung abzugeben. Dieses Formular finden hier:
Vierte Verordnung zur Änderung der Neunten Eindämmungsverordnung SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Angebote zur Lockdown-Soforthilfe
Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in einer Kindereinrichtung, Stand 12.1.2021
Corona-Impfverordnung sowie Impfstrategie des Landes Sachsen-Anhalt
Elfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in Sachsen-Anhalt
Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten Eindämmungsverordnung SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Verfügung des Bürgermeisters über die Schließung von städtischen Einrichtungen in der Stadt Burg
Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt
Diese Verordnung gilt vom 1.12. bis 20.12.2020 Verordnungstext
Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25.11.2020
Hier geht es zum Beschlussdokument
Überbrückungshilfen für Unternehmen, Selbstständige und Vereine jetzt beantragen
Verfügung über die Schließung von städtischen Einrichtungen der Stadt Burg
Verordnungsänderungen
Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Siebte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
Starker Anstieg der Corona-Zahlen: Landkreis Jerichower Land schränkt Veranstaltungen und Feiern ein
Allgemeinverfügung des Landkreises Jerichower Land vom 21. Oktober 2020
Achte Corona Eindämmungsverordnung der Landesregierung inkl. Bußgeldkatalog (Stand: 17.09.2020, 08.00 Uhr)
Siebte Corona Eindämmungsverordnung der Landesregierung inkl. Bußgeldkatalog (Stand: 01.07.2020, 16.20 Uhr)
Sechste Corona Eindämmungsverordnung der Landesregierung inkl. Bußgeldkatalog
Antragstellung zur vorzeitigen Öffnung von Gaststätten
Hier werden Sie auf die Internetseiten des Landkreises Jerichower Land geleitet
Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Stadtverwaltung Burg öffnet ab 18. Mai für den Bürger- und Kundenverkehr (Stand: 11.05.2020, 17.30 Uhr)
Ab Montag, 18. Mai 2020, öffnet die Burger Stadtverwaltung wieder zu den gewohnten Sprechzeiten, um für wichtige Anliegen der Bürgerinnen und Bürger direkt ansprechbar zu sein. Voraussetzung ist jedoch eine vorherige Terminvergabe per Onlinereservierung über die Homepage bzw. per Telefon. Wobei der Onlinereservierung der Vorzug zu geben ist. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Vermeidung von Wartezeiten und somit möglicher Infektionsrisiken während des Behördenganges. Der entsprechende Button zur Onlinereservierung wird auf den Internetseiten ab dem 11. Mai 2020 frei geschaltet.
Die Kontaktdaten zu allen Fachbereichen oder Sachgebieten sind auf Internetseite sichtbar.
In den Büros der Verwaltung finden die Termine unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln statt. Neben fest installiertem Glasschutz in hochfrequentierten Bereichen stehen Desinfektionsmittel für die Händehygiene bereit. In gleicher Weise wie die Kreisverwaltung verzichtet die Stadt Burg wegen der geringen Anzahl von Infizierten in unserem Landkreis auf eine Maskenpflicht, sowohl für Besucher als auch für die Beschäftigten. Das Aufsetzen eines Mundschutzes wird jedoch empfohlen, solange die generelle Tragepflicht gilt.
Bis auf weiteres bleiben aber die Schwimmhalle, die Bibliothek und die Tourist Information in Burg geschlossen, auch nach den Lockerungen der Landesregierung für diese Bereiche. Für diese drei Einrichtungen hat die Stadt Burg die Regelungen zur Kurzarbeit in Anspruch genommen. Wann die Kurzarbeit beendet wird, steht noch nicht fest. Wir werden dann aber in jedem Fall öffentlich darüber informieren.
Ebenfalls geschlossen bleiben bis auf weiteres die Sporthallen und Sportplätze in der Stadt.
Allgemeinverfügung zur Öffnung der Spielplätze im Jerichower Land
Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung (Stand: 05.05.2020, 13.30 Uhr)
Fünfte Corona Eindämmungsverordnung der Landesregierung inkl. Bußgeldkatalog (Stand: 04.05.2020, 08.00 Uhr)
Zweite Verfügung zum Umgang der Stadt Burg im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus vom 20. April 2020
Zweite Verfügung zum Umgang der Stadt Burg im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus
Vierte Corona Eindämmungsverordnung der Landesregierung inkl. Bußgeldkatalog (Stand: 16.04.2020, 16.10 Uhr)
Zusätzliche Servicenummer für Fragen zur Corona-Soforthilfe (Stand: 06.04.2020, 08.45 Uhr)
Seit dem 2. April 2020 hat die Investitionsbank Sachsen-Anhalt eine zusätzliche Servicenummer für die Anfragen zur Corona-Soforthilfe "Sachsen-Anhalt ZUKUNFT" geschaltet: 0391/55749796
Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze öffnen ab 7. April wieder
Der Landkreis Jerichower Land teilt mit, dass die seit dem 24. März 2020 geschlossenen Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze im gesamten Landkreis werden in Hinblick auf die Verlängerung der Kontaktbeschränkungen (3. SARS.-CoV-2-EindV) und die dauerhafte Aufrechterhaltung der Infrastruktur sowie die derzeitig geringe Anzahl von infizierten Personen im Jerichower Land ab dem 7. April 2020 wieder geöffnet. Die Kreisverwaltung behält sich vor, aufgrund einer täglichen Neubewertung der aktuellen Corona-Lage, die Wertstoffhöfe und die Grünabfallsammelplätze erneut zu schließen.
Die Anlieferung von Abfällen ist zu folgenden Zeiten möglich:
• 7. April bis einschließlich 9. April 2020 / 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
• 11. April 2020 geschlossen
• ab 14. April 2020 zu den regulären Öffnungszeiten
Bei der Nutzung der Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze müssen diverse Einschränkungen beachtet und die aktuell geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden. So sind die Bürgerinnen und Bürger unter anderem aufgefordert solange in ihren Fahrzeugen zu bleiben, bis sie vom zuständigen Personal zur Entsorgung aufgefordert werden. Die detaillierten Handlungsempfehlungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkjl.de hinterlegt.
Dritte Corona Eindämmungsverordnung der Landesregierung inkl. Bußgeldkatalog (Stand: 02.04.2020, 15.50 Uhr)
Antrag für Corona-Soforthilfe (Stand: 30.03.2020, 13.15 Uhr)
Mit dem Programm Sachsen-Anhalt ZUKUNFT Die Corona-Soforthilfe unterstützen der Bund und das Land Sachsen-Anhalt bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen. Die Finanzhilfe soll zur Existenzsicherung und zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit dienen.
Wichtig: Die Anträge sollen mit geringem bürokratischen Aufwand und sehr schnell bewilligt werden. Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen per E-Mail an
Die Anträge können bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden. Die Bundesregierung und das Land Sachsen-Anhalt stellen die Mittel zur Verfügung, um den Antragsberechtigten die Soforthilfe zu gewähren. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB LSA) rechnet mit vielen Tausend Anträgen. Sie arbeiten mit Hochdruck, um die Hilfen schnellstmöglich auszuzahlen. Helfen Sie mit, indem Sie vorzugsweise die Antragsunterlagen per E-Mail schicken oder – sobald vorhanden – von der Online-Antragstellung Gebrauch machen. Den Postweg sollten Sie bitte nur im Ausnahmefall wählen, weil hier mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss.
Die Investitionsbank bittet Sie, von Nachfragen möglichst abzusehen.
Beachten Sie bitte die FAQ auf der Homepage der IB LSA. Alle wichtigen Informationen und Schritte zu einer erfolgreichen Antragstellung sind für Sie in einem Infoblatt zusammengefasst.
Aussetzung der Kita Beiträge im April (Stand: 26.03.2020)
Für den Monat April müssen Elternbeiträge im Landkreis Jerichower Land nicht gezahlt werden. Dies betrifft sowohl die Kindertageseinrichtungen als auch die Horte. Landrat Dr. Burchhardt erhielt heute die Zusage von Ministerpräsidenten, Dr. Reiner Haseloff, dass die Kosten für den Monat April vom Land Sachsen-Anhalt übernommen werden: „Ich habe mich soeben mit allen Bürgermeistern abgestimmt. Wir begrüßen die Zusage des Landes auf finanzielle Unterstützung der Eltern. Wir sind uns einig die Kita-Gebühren zunächst für den Monat April auszusetzen. Es ist gut, wenn in dieser schwierigen Zeit gerade die Familien mit kleinen Kindern entlastet werden“, so Burchhardt.
Bürgermeister Jörg Rehbaum freute sich über die Entscheidung der Landesregierung und ergänzte, dass diese Regelung auch für die Familien gelte, deren Kinder sich in der sogenannten „Notbetreuung“ befinden.
Die Stadt Burg wird somit die am 15. April fälligen Beiträge für den laufenden Monat nicht einziehen.
Hinweise der Landesregierung zu Soforthilfen für Kleinunternehmen
Hier der Link zu den Seiten der Landesregierung. https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/#c235465
Zweite Corona Eindämmungsverordnung der Landesregierung
Eckpunkte von Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige
Ausgangsbeschränkungen - Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes
Absage aller IHK-Prüfungen bis 24. April 2020 (Stand: 19.03.2020, 16.00 Uhr)
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurde eine bundesweite Absage der IHK-Prüfungen im Zeitraum von 16. März bis 24. April 2020 beschlossen.
Sonntagsfahrverbot für Lkws vorübergehend aufgehoben (Stand: 19.03.2020, 14.00 Uhr)
Das Land Sachsen-Anhalt setzt das Sonntagsfahrverbot für Lkws vorübergehend aus, um Versorgungsengpässen infolge der Coronavirus-Epidemie vorzubeugen.
Allgemeinverfügung (Stand: 19.03.2020, 13.00 Uhr)
Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Land Sachsen-Anhalt
Merkblatt Kurzarbeitergeld (Stand: 17.03.2020, 16.00 Uhr)
Bekanntmachung der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Stand: 17.03.2020, 15.30 Uhr)
Wir bitten, die beigefügte Verordnung zur Kenntnis zu nehmen und sie zu beachten. Die Stadt Burg wir die für ihren Zuständigkeitsbereich gegebenen Maßnahmen vollziehen und überwachen!
Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen aussetzen (Stand: 17.03.2020, 15.10 Uhr)
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Informations- und Unterstützungsangebote des Landes Sachsen-Anhalt für Unternehmer und Selbständige (Stand: 17.03.2020, 14.40 Uhr)
Folgende Instrumentarien und Angebote werden seitens des Landes sowie des Bundes für Unternehmer und Selbstständige zur Verfügung gestellt:
- Die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt berät Unternehmen zu monetären Fragen sowie speziell zu Fördermitteln bei Liquiditätsengpässen. Weitere Hinweise können Sie der IB-Website entnehmen: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen.
- Über die Bürgschaftsbank bzw. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt BB / MBG stehen kleinen und mittleren Unternehmen Bürgschaften für Hausbankkredite oder Beteiligungskapital zur Verfügung: https://www.bb-mbg.de/index.php/aktuelles/item/294-corona-finanzierungshilfen-fuer-betroffene-unternehmen
- Die KfW nutzt ihr bestehendes Kreditportfolio für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, um diese bei der Bewältigung der Corona-Virus-Krise zu unterstützen. Ergänzende Angaben und ein Überblick über die einzelnen Kreditprogramme sind abrufbar unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Darüber hinaus sind die folgenden Anlaufstellen zu benennen, welche Firmen über die verschiedenen Unterstützungskanäle informieren und weiterführende Hinweise geben:
- IHK Magdeburg: https://www.magdeburg.ihk.de/international/laender-und-brancheninformationen-channel/top-themen/corona-virus/coronavirus-ihk-hotline-4729474
- Handwerkskammer Magdeburg: https://www.hwk-magdeburg.de/artikel/coronavirus-was-betriebsinhaber-wissen-muessen-16,0,5628.html
- IHK Halle: https://www.halle.ihk.de/mini-startseiten/informationen-zum-coronavirus/hilfe-fuer-unternehmen
- Handwerkskammer Halle: https://hwkhalle.de/corona/
- DEHOGA – Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.: https://www.dehoga-bundesverband.de/presse-news/aktuelles/dehoga-informiert-coronavirus/
Kontakt der Wirtschaftsförderung der Stadt Burg unter 03921/921-640 oder -645
Verfügung zum Umgang der Stadt Burg im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus (Stand: 17.03.2020, 11.20 Uhr)
Verfügung zum Umgang der Stadt Burg im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus
Wirtschaftsministerium startet Hotline für Unternehmen (Stand: 17.03.2020, 11.00 Uhr)
Für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind, hat das Wirtschaftsministerium eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Telefon-Hotline startete am Freitag (13. März) und ist unter 0391 567 4750 immer werktags zwischen 8.30 und 16 Uhr erreichbar, um betroffene Firmen über bestehende Unterstützungsangebote zu informieren.
Dazu sagte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Gerade in Krisenzeiten braucht es einen direkten Draht für die Unternehmen im Lande. Mit der neuen Hotline sind wir für die Wirtschaft noch einfacher und direkt ansprechbar. Unser Ziel ist es, möglichst unbürokratisch zu helfen, um Unternehmen und Beschäftigung in Sachsen-Anhalt zu sichern.“
Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter, Instagram und Facebook.
Informationen rund um die Auswirkungen des Corona-Virus auf Wirtschaft und Wissenschaft in Sachsen-Anhalt sind verfügbar unter: https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/.
Burger Stadtverwaltung und öffentliche Einrichtungen geschlossen (Stand: 16.03.2020, 15.00 Uhr)
Bürgermeister Jörg Rehbaum legt auf Grund der Corona-Pandemie fest, dass die Stadtverwaltung und alle öffentlichen Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt bis Ende April geschlossen bleiben. Danach wird eine erneute Risikobewertung durchgeführt und neu entschieden. Auch die Fachausschüsse des Burger Stadtrates in dieser Woche (12. KW) fallen aus.
Darüber hinaus soll der Kontakt mit der Verwaltung ausschließlich über Telefon oder Internet erfolgen. Bescheide werden aus der Verwaltung per E-Mail bzw. in Papierform versandt. Die Bürger werden aufgefordert nicht notwendige Behördengänge zu vermeiden. Wenn ein persönlicher Kontakt mit der Verwaltung unumgänglich ist, sollte dieser nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.
Auch alle Veranstaltungen der Stadt Burg sowie Veranstaltungen in den städtischen Parks und Gärten werden nicht durchgeführt.