Anträge zur Kultur- und Wohlfahrtsförderung sowie Sportförderung der Stadt Burg 2023 sowie 2024

Förderanträge (Kultur- und Wohlfahrtsförderung sowie Sportförderung) können für das Jahr 2023 nicht bearbeitet werden. Derzeit liegt für die Stadt Burg kein genehmigter Haushalt für das Jahr 2023 vor. Die Stadt Burg befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung, in der nur Pflichtaufgaben geleistet werden dürfen. Ob und wann ein genehmigter Haushalt für 2023 sowie 2024 vorliegen wird, ist momentan nicht absehbar. Erst nach Vorlage eines genehmigten Haushaltes (inkl. freiwilliger Aufgaben) können Anträge auf Förderung abschließend auf der Grundlage der stadteigenen Förderrichtlinien bearbeitet werden. Ungeachtet dessen gilt der besondere Dank den Vereinen der Stadt sowie dem gesamten Ehrenamt für Ihr Engagement.

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