Parkplatz an der Stadthalle zukünftig entgeltpfichtig
Mit Beschluss des Stadtrates vom 14.09.2023 hat der Stadtrat die Benutzungs- und Entgeltordnung ausschließlich für den Parkplatz an der Stadthalle neu beschlossen.
Abweichend von den öffentlichen Parkplätzen handelt es sich beim Parkplatz an der Stadthalle um einen Privatparkplatz und entsprechend um privatrechtliche Entgelte. Damit weichen die Zeiten auch von denen der öffentlichen Parkplätze ab. Die Entgelte gelten auch am Samstag und am Sonntag. Ab 18.00 Uhr sind die Parkplätze zu den Veranstaltungen entgeltfrei.
Dementsprechend weisen zwei neue Schilder "Privatparkplatz" mit Kurzfassung der Entgeltordnung auf die neuen Regelungen hin. Die Entgeltordnung gilt im gesamten Bereich des Parkplatzes, außer im Bereich der Mitarbeiterparkplätze. Die Schilder stehen an der Einfahrt zum Parkplatz und am Parkscheinautomaten. Der Automat wurde in Betrieb genommen.
Bitte beachten Sie die Veränderungen.