Willkommen in der Stadt der Türme
von Felix Malter
Aktuelle Stellenausschreibungen
Die Stadt Burg biete aktuell folgende spannende Karrieremöglichkeiten:
- Leitung der Kita Käte Duncker
- Bewerbungsfrist bis zum 15. Januar 2025
- Besetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Sachbearbeitung Straßenunterhaltung
- Bewerbungsfrist bis zum 15. Januar 2025
- Besetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Landschaftsgärtner/in
- Bewerbungsfrist bis zum 31. Januar 2025
- Besetzung zum 01. April 2024
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie an:
Stadt Burg
Sachgebiet Personal
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
personal@stadt-burg.de
von Felix Malter
Betretungsverbot für das Bürger Holz aufgehoben
Das Landeszentrum Wald hat die Waldbrandgefahrenstufe für das Jerichower Land von Stufe 5 auf 3 herabgesenkt.
Damit kann das Betretungsverbot für das Bürgerholz bis auf Weiteres aufgehoben werden.
Philipp Stark
Bürgermeister
Weitere Informationen zu aktuellen Waldbrandgefahrenstufen finden Sie unter: Waldbrandapp (sachsen-anhalt.de)
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von Felix Malter
Flora-Fest im Kräuter- und Knotengarten an der Ihle am 17. Juni
Der LAGA-Förderverein Burg e.V. lädt ein.
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von Felix Malter
Sommer- Online –Vortragsreihe Energie der Verbraucherzentrale
Stecker-Solar auf Balkon und Terrasse am 26.06
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von Felix Malter
Sommer- Online –Vortragsreihe Energie der Verbraucherzentrale
Mit Sonne rechnen - Strom vom eigenen Dach am 22.06
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von Felix Malter
Sommer- Online –Vortragsreihe Energie der Verbraucherzentrale
„Hitzeschutz – so bleibt die Wärme draußen“ am 15.06
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von Felix Malter
Betretungsverbot für Bürger Holz
Auf der Grundlage von § 30 Absatz 2 des Waldgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sperre ich mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der für das Jerichower Land ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufe 5, längstens bis 31.08. 2023, die Waldflächen der Stadt Burg des „Bürger Holzes“ und spreche ein allgemeines
BETRETUNGSVERBOT
aus.
An den Zuwegungen sind, soweit vorhanden, die Schlagbäume zu schließen und ist die Sperrung durch Beschilderung kenntlich zu machen.
Ausgenommen vom Betretungsverbot sind berechtigte Personen der Gefahrenabwehrbehörden (Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste) im Rahmen von Maßnahmen der Gefahrenabwehr, der Forstämter im Rahmen ihres Bewirtschaftungsauftrages, der Forstbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und die Jagdpächter und deren Beauftragte deren Jagdpachtbezirk ganz oder teilweise im Gebiet des „Bürger Holzes“ liegt.
Begründung:
Die Sperrung erfolgt vorübergehend zum Schutze von Einwohnern und Besuchern im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht der Stadt Burg als Eigentümerin des „Bürger Holzes“. Das anhaltende trockene Wetter hat in dieser Woche im Gebiet der Stadt Burg bereits zu einem Waldbrand geführt, der durch den umgehenden Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Burg schnell unter Kontrolle gebracht werden konnte. Seit vergangener gilt im Landkreis Jerichower Land die Waldbrandgefahrenstufe 5. Ein Waldbrand birgt auf Grund der enormen Trockenheit die Gefahr in sich, dass sich im Wald aufhaltende Personen durch das sich schnell ausbreitende Feuer oder Rauchgase zu Schaden kommen könnten. Überdies ist aus diversen Munitionsfunden in den vergangenen Jahrzehnten bekannt, dass noch Kriegssprengmittel im „Bürger Holz“ lagern, welche bei einem Waldbrand detonieren könnten. Die Sperrung ist daher geboten und erfolgt auf gesetzlicher Grundlage aus dem Eigentümerrecht der Stadt Burg.
Der Bürgermeister
Stark
von Felix Malter
Weiterbildungskurs „klimafit“ im Jerichower Land erfolgreich abgeschlossen
Sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen Abschlusszertifikat.
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von Felix Malter
Wasserspielplatz im Flickschupark wieder in Betrieb
Nach erfolgreicher Reparatur sprudelt das Wasser wieder.
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