Öffnung der Kindertageseinrichtungen mit eingeschränktem Regelbetrieb ab 2. Juni 2020

Mit der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 26. Mai 2020 wurde die Öffnung aller Kindertageseinrichtungen mit eingeschränktem Regelbetrieb beschlossen. Folglich öffnen ab 2. Juni 2020 alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Burg.

Der eingeschränkte Regelbetrieb erfordert folgende Maßnahmen, um die Sicherheit der Kinder und der Mitarbeiter zu gewährleisten:

  • Die Anwesenheit der Kinder und deren zeitlicher Aufenthalt ist täglich zu erfassen.
  • Folgende Kinder und Erwachsene dürfen das Außengelände und das Gebäude der Tageseinrichtungen nicht betreten:
    • mit dem Corona-Virus Infizierte
    • Personen mit direktem Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten oder mit Corona Infizierten in den ersten 14 Tagen nach dem Kontakt
  • Die Eltern haben täglich vor Beginn der Einrichtung zu versichern, dass ihr Kind / ihre Kinder keine allgemeinen Krankheitssymptome aufweisen, insbesondere keine Erkältungssymptome, Husten oder Fieber.
  • Das Bringen und Abholen der Kinder sollte möglichst planbar gestaltet werden. Eltern sollten befragt werden und sich möglichst für die nächste Woche auf verbindliche Zeiten festlegen. Bei größerem Andrang muss ggf. mit Abstand vor der Einrichtung gewartet werden.

Bitte beachten Sie auch den Elternbrief von Frau Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.

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