Alkoholverkaufsverbot in der Innenstadt bis 31.10.2024 von 22:00 bis 06:00

Auf Grundlage beigefügter Allgemeinverfügung gilt ab dem 22.06.24 ein allgemeines Verkaufsverbot für Gaststättengewerbetreibende für alkoholische Getränke für den Verzehr außer Haus für den Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr. Den Gültigkeitsbereich entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Allgemeinverfügung Alkoholverkaufsverbot

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