Allgemeines Betretungsverbot für das „Bürger Holz“
Die Stadt Burg hat für die Waldflächen des städtischen „Bürger Holzes“ ein allgemeines Betretungsverbot ausgesprochen. Dieses gilt ab sofort und längstens bis zum 30. September 2026.
Grund für die Sperrung ist die anhaltende Trockenheit in Verbindung mit der aktuell geltenden Waldbrandgefahrenstufe 5 im Landkreis Jerichower Land. Bereits in den vergangenen Wochen kam es im Gebiet der Stadt Burg zu Bränden, die durch den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren schnell unter Kontrolle gebracht werden konnten. Zusätzlich besteht im Bereich des „Bürger Holzes“ aufgrund bekannter Munitionsfunde aus vergangenen Jahrzehnten eine besondere Gefährdung.
Die Sperrung dient dem Schutz von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Besucherinnen und Besuchern. An den Zuwegungen werden, soweit vorhanden, Schlagbäume geschlossen und die Sperrung durch Beschilderung kenntlich gemacht.
Vom Betretungsverbot ausgenommen sind berechtigte Personen der Gefahrenabwehrbehörden, insbesondere Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, außerdem Forstbehörden, Forstämter sowie Jagdpächter und deren Beauftragte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
Bürgermeister Philipp Stark erklärt:
„Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Die Kombination aus extremer Trockenheit, Waldbrandgefahr und möglichen Altlasten im Gebiet macht diese vorsorgliche Sperrung notwendig. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher dringend, das Betretungsverbot zu beachten.“