Allgemeinverfügung zur teilweisen Sperrung der Parkanlagen über den Jahreswechsel

Die durch Zaunanlagen eingefriedeten bzw. abgezäunten und in den Anlagen 1 bis 4 gekennzeichneten Bereiche der öffentlichen Parkanlagen: „Goethepark“, „Flickschupark“, „Weinberg“ und „Ihlegärten“ werden in der Zeit vom 30. Dezember 2022, 19:00 Uhr bis 01.01.2023, 9:30 Uhr für die Benutzung durch die Öffentlichkeit gesperrt (Sperrbereiche).

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