Anträge zur Kulturförderung 2021 in der Stadt Burg können gestellt werden

Zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Burg verteilt seit vielen Jahren der Kulturausschuss der Stadt die Fördergelder. Im Jahr 2020 gab es aufgrund der Corona-Pandemie weniger Kulturangebote als in den Vorjahren und viele Veranstaltungen und Vorhaben wurden in die Zukunft verschoben. Anträge für 2021 können ab jetzt gestellt werden.

„Die finanzielle Kulturförderung der Stadt Burg dient der Aufrechterhaltung, Weiterentwicklung und Etablierung von Kulturangeboten innerhalb der Stadt. Gleichzeitig wollen wir damit den, meist gemeinnützigen, Organisatoren der Angebote unter die Arme greifen“, erklärt Bernhard Ruth, Pressesprecher der Stadt Burg.

Wer kann Anträge zur Förderung einreichen?

Alle gemeinnützigen Vereine, organisierten Initiativen, Sportgruppen oder Ortsgruppen, welche in Burg oder den Ortschaften ansässig sind, können Anträge zur Förderung einreichen. Dabei sollen die geplanten Projekte allen BürgerInnen der Stadt Burg und den Ortschaften zugänglich sein, ein öffentliches Interesse besitzen, die Eigeninitiative und die Mitverantwortung unterstützen sowie fördern.

Was wurde in den letzten Jahren gefördert?

Die Stadt Burg gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports, der Jugendarbeit, der Städtepartnerschaft, der Frauen- und Mädchenarbeit, Kunst und Kultur sowie der Wohlfahrts- und Sozialarbeit in der Stadt Burg. So wurden in den vergangenen Jahren zum Beispiel Faschingsveranstaltungen, Ortschafts- und Vereinsfeste oder Sportturniere finanziell unterstützt. Veranstaltungen wie zum Beispiel die Fête de la Musique, der Treppenlauf der Berufsschule Conrad Tack, das Hoffest in der Historischen Gerberei oder auch der Weihnachtsmarkt am Wasserturm zählten unter anderem ebenso dazu. Insgesamt wurden in den letzten sechs Jahren über 130 Förderanträge bearbeitet. Förderfähig sind hierbei zum Beispiel: Honorare für Künstler, Mieten für Toiletten oder Bühnen, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit u.v.m.

Wie verläuft der Prozess einer Kulturförderung?

Interessierte Vereine oder Gruppen können sich auf der Internetseite der Stadt Burg das Formular „Antrag auf Zuschuss nach Förderrichtlinie“ herunterladen und gemeinsam mit einem detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan beim Fachbereich für Kultur, Tourismus, Jugend, Sport und Soziales der Stadt Burg einreichen. Dieser wird sich dann mit dem Antragsteller in Verbindung setzen. Bei Bedarf kann bei der Antragsstellung auch Hilfestellung gegeben werden. Es gilt ein Förderantrag je Projekt. Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor der geplanten Maßnahme abgegeben werden, da Ladungsfristen des zuständigen Ausschusses einzuhalten sind. Anschließend wird der Antrag geprüft, bearbeitet und für den Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss beziehungsweise für den jeweiligen Ortschaftsrat vorbereitet. Im jeweiligen Ausschuss wird dann über die Förderung des eingereichten Projektes entschieden. Wenn der Ausschuss positiv entscheidet, erhält der Antragsteller im Anschluss mittels Zuwendungsbescheid die Information, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen sein Projekt gefördert wird. Nach Beendigung des Projektes muss der Antragsteller innerhalb von acht Wochen einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel inklusive aller Originalbelege und einem kurzen Sachbericht einreichen. Dieser wird dann geprüft.

Kerstin Auerbach, Vorsitzende des Kultur-, Tourismus- und Sozialausschusses betont: „Wir sind sehr froh, dass die Stadt an dieser freiwilligen Leistung festhält und somit die Vereine unterstützt. Die Förderrichtlinie soll demnächst aktualisiert werden“.

Weiterhin erläutert Maximilian Steib, Fachbereichsleiter für Kultur, Tourismus, Jugend, Sport und Soziales der Stadt Burg: „Insgesamt sind für das Jahr 2021 rund 17.400 EUR im städtischen Haushalt für Projekte zur Kulturförderung vorgesehen.“ Diese Summe setzt sich zusammen aus 10.000 EUR zur Förderung der Kulturprojekte und Vereinsarbeit, 6.400 EUR zur Förderung von Vereinsprojekten innerhalb der Ortschaften sowie 1.000 EUR, welche für die Mietermäßigung z.B. von Sportplätzen dienen.

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