Anträge auf Soforthilfen bei der Stadt Burg

Betroffene Einwohner werden mit bis zu 400 Euro pro geschädigte erwachsene Person und bis zu 250 Euro für Minderjährige, jedoch maximal bis zu einem Betrag von 2.000 Euro pro Haushalt, unterstützt. Dabei werden nur Geschädigte unterstützt, deren selbst genutzter Wohnraum am amtlich gemeldeten Wohnsitz betroffen ist.
 
Beantragt werden die Soforthilfen bei den kreisangehörigen Gemeinden und Kreisfreien Städte, die gleichzeitig Bewilligungsbehörde in eigener Zuständigkeit sind. Betroffene in Burg und den Ortschaften können sich somit bei Frau Bohne, Fachbereichsleiterin Finanzen, unter 03921/921-523 oder -525 oder per E-Mail an burg@stadt-burg.de melden. Die Auszahlung dieser Hilfen kann ab sofort erfolgen. Anträge können bis spätestens zum 15. Juli 2013 gestellt werden.
 
Der Runderlass des Ministeriums der Finanzen enthält auch Informationen zur Nachweispflicht des Zahlungsempfängers zum Schaden, zum Beispiel durch Fotos und andere Beweismittel.
 

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