Bekanntmachung der Bundeswehr
Die Bundeswehr ist verpflichtet, zweimal jährlich in der örtlichen Presse auf die Gefahren sowie auf das Betretungs- und Befahrungsverbot des Standortübungsplatzes hinzuweisen.
Die Bundeswehr ist verpflichtet, zweimal jährlich in der örtlichen Presse auf die Gefahren sowie auf das Betretungs- und Befahrungsverbot des Standortübungsplatzes hinzuweisen.