Bekanntmachung Gewässerschau Ehle-Ihle-Verband

Ö F F E N T L I C H E
B E K A N N T M A C H U N G


der Gewässerschau für Gewässer 2. Ordnung in den Schaubezirken des Ehle/Ihle Verbandes


Entsprechend § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 und 2 seiner Satzung vom 05.12.2024, gibt der Ehle/Ihle Verband hierdurch öffentlich bekannt, dass in der Zeit vom 11.11.2025 bis 30.11.2025 die Verbandsschau, an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet, nach § 5 Abs. 1 der Verbandssatzung durchgeführt wird. Für das Gebiet des Landkreises Jerichower Land erfolgt gleichzeitig, im Auftrag des Landkreises, die Durchführung der Amtsschau nach § 67 Abs. 2 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA).
Zu diesem Zweck haben Grundstückseigentümer oder Nutzer von Anliegergrundstücken an Gewässern 2. Ordnung, nach § 26 Abs. 1 sowie § 33 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz, sowie nach § 67 WG LSA, den Schaubeauftragten des Verbandes, Zutritt zu den Gewässern zu gewähren.


Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Anliegergemeinden, die Eigentümer der zu schauenden Gewässer, die Anlieger, ggf. die Hinterlieger, die zur Benutzung berechtigten, die anerkannten Naturschutzverbände, die landwirtschaftliche und technische Fachbehörde sowie sonstige Beteiligte Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung haben.
Der Terminplan der Gewässerschau ist eine zu veröffentlichende Anlage dieser Bekanntmachung.


Einsichtnahme in die Liste der Schaubeauftragten sowie in die Liste der Verbandsgewässer ist in der Geschäftsstelle des Verbandes zu den Geschäftszeiten: Mo - Do 7.00 - 16.00 Uhr sowie Fr 7.00 - 12.00 Uhr bei Voranmeldung möglich.

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