Bescheide zur Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr 2019

Aufgrund zahlreicher Nachfragen zu den Bescheiden der Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr für das Kalenderjahr 2019 informiert der Bereich Steuern der Stadt Burg:

Für das Jahr 2019 ergehen nur Änderungsbescheide zur Grundsteuer. Bescheide aus dem Jahr 2018, deren Messbetrag (Bemessungsgrundlage) sich seit dem nicht geändert hat, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Grundsteuer wird somit für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Diese Regelung greift ebenfalls für die Bescheide zur Straßenreinigungsgebühr.

Zurück