Betreibung des Wochenmarktes in Burg wird neu ausgeschrieben

Ausschreibung zur Durchführung des Wochenmarktes

Auftraggeber:
Stadt Burg
Fachbereich Recht und Ordnung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Telefon: 03921/921-0, 921-255
Telefax: 03921/921-600
E-Mail: burg@stadt-burg.de

Art der Leistung:
Durchführung des Wochenmarktbetriebes der Stadt Burg mit folgenden Aufgaben:
Betreiben des Wochenmarktes an den Tagen Dienstag und Freitag ab 1. August 2020 – 31. Juli 2023 (mit jährlicher Verlängerungsoption)
Marktöffnungszeiten (maximal): 08.00 – 18.00 Uhr

Warenangebot: gemäß § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung
zusätzlich: Putz-, Wasch- und Pflegemittel; Holz-, Korb- und Bürstenwaren; Bücher und Zeitschriften, Papier- und Schreibwaren; Bild- und Tonträger; Haushaltswaren; Kurzwaren; Neuheiten und sonstige Werbeverkaufsartikel; Textilien; Ballenstoffe und Gardinen; Töpferwaren; Spielwaren; Schuhe und Zubehör; Lederwaren; Modeschmuck; Kleingartenbedarf

Ort der Leistung:
Stadt Burg, Magdalenenplatz, Schartauer Straße, Magdeburger Straße (jeweils innerhalb der Fußgängerzone) in 39288 Burg
Für den Wochenmarkt stehen die o.g. Bereiche als Standflächen zur Verfügung (Feuerwehraufstellflächen sind zu berücksichtigen, Karte kann zur Verfügung gestellt werden). Medienanschlüsse für Wasser und Elektroenergie sind vorhanden.

Rahmenbedingungen der Privatisierung, insbesondere:

1. Es wird ein Vertrag zwischen der Stadt Burg und dem Betreiber über eine Laufzeit von drei Jahren plus Option für eine maximal dreimalige jährliche Verlängerung abgeschlossen.
2. Der Wochenmarkt wird nach den Vorschriften der Gewerbeordnung festgesetzt.
3. Der Marktbetreiber zahlt eine jährliche Sondernutzungsgebühr an die Stadt Burg. Die Mindesthöhe der jährlichen Sondernutzungsgebühr beträgt 10.000,00 Euro.
4. Der Marktbetreiber übernimmt die laufenden Betriebskosten des Marktes (Müllgebühren, Energiekosten etc.).
5. Der Marktbetreiber hat folgende Aufgaben: Koordinierung und Überwachung des Auf- und Abbaus der Verkaufsstände, Übernahme von Organisationsaufgaben, Reinigung des Marktplatzes nach Beendigung des Markttages, Überwachung der Preisauszeichnung, Händlerzulassung, Namensschilder, Standgeldkassierung, Kassierung der Energiepauschale.
6. Veranstaltungen der Stadt und im Interesse der Stadt Burg stattfindende Veranstaltungen (z.B. Stadtfest u. ä.) haben Vorrang vor Veranstaltungen des Marktbetreibers. Eine finanzielle Entschädigung an den Betreiber erfolgt nicht. Fällt der Markttag auf einen Tag, an denen Veranstaltungen im städtischen Interesse durchgeführt werden, so ist nach Möglichkeit der vorhergehende Werktag zur Durchführung des Wochenmarktes vorgesehen.
7. Fällt der Markttag auf einen gesetzlichen Feiertag, so ist der vorhergehende Werktag als Markttag vorgesehen.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

• Betreiberkonzept für die Durchführung des Wochenmarktes in der Stadt Burg u. a. mit folgenden Angaben:
- aussagefähige Darstellung des Angebots- und Betriebsmodells
- Vernetzung/Zusammenspiel Wochenmarkt und stationärer Einzelhandel zur Stärkung der Zentrumsfunktion
- Aussagen zu zukünftigen Nutzern einschließlich Vorschlägen zum Sortimentsangebot unter Berücksichtigung regionaltypischer Eigenheiten
- potentielle Kooperationspartner/bestehende Kontakte zu Anbietern/Erzeugern regionaler Produkte
- Aussagen zum Marketing
- Anordnung des Wochenmarktes, Öffnungszeiten (Sommer/Winter)
- Berücksichtigung von Sicherheits- und Ordnungsaspekten (Brandschutz, Rettungswege, Be- und Entladung, Abstände der Händlerstände, Parken der Händlerfahrzeuge, Barrierefreiheit, Verkehrssicherung, Zusammenarbeit Polizei/Sicherheitsdienst/Marktmeister)
- Erreichbarkeit/Anwesenheit des Marktverantwortlichen
- Reinigung des Marktplatzes, ggf. Händlertoiletten
- Nebenangebote: z. B. Durchführung thematischer Märkte, außergewöhnliche Besonderheiten

• Nachweis von mehrjährigen einschlägigen Erfahrungen mit der Organisation und Durchführung von Wochenmärkten oder Erfahrungen hinsichtlich der Organisation und Betreibung von sonstigen Märkten oder ähnlich gelagerten Veranstaltungen (jeweils einschließlich Referenzliste)
• Finanzielles Gebot einschließlich mgl. Nebenangebote
• Vorlage amtliches Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister (Behördenauskunft), steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Nachweis Haftpflichtversicherung,

Ihr Angebot reichen Sie bitte bis spätestens 5. Mai 2020, 12.00 Uhr, in einem verschlossenen Um-schlag an die Stadt Burg, Fachbereich Recht und Ordnung , In der Alten Kaserne 2, (Zimmer 123, 1. OG), 39288 Burg, Kennwort “Wochenmarkt“, ein.

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