Betretungsverbot für Bürger Holz
Ab heute höchste Waldbrandgefahrenstufe im Jerichower Land
Auf der Grundlage von § 30 Absatz 2 des Waldgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sperre ich mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der für das Jerichower Land ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufe 5, längstens bis 31.08.2022, die Waldflächen der Stadt Burg des „Bürger Holzes“ und spreche ein allgemeines
BETRETUNGSVERBOT
aus.
An den Zuwegungen sind, soweit vorhanden, die Schlagbäume zu schließen und ist die Sperrung durch Beschilderung kenntlich zu machen.
Ausgenommen vom Betretungsverbot sind berechtigte Personen der Gefahrenabwehrbehörden (Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste) im Rahmen von Maßnahmen der Gefahrenabwehr, der Forstämter im Rahmen ihres Bewirtschaftungsauftrages, der Forstbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und die Jagdpächter und deren Beauftragte deren Jagdpachtbezirk ganz oder teilweise im Gebiet des „Bürger Holzes“ liegt.
Begründung:
Die Sperrung erfolgt vorübergehend zum Schutze von Einwohnern und Besuchern im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht der Stadt Burg als Eigentümerin des „Bürger Holzes“. Das anhaltende trockene Wetter hat in dieser Woche im Gebiet der Stadt Burg bereits zu einem Waldbrand geführt, der durch den umgehenden Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Burg schnell unter Kontrolle gebracht werden konnte. Seit heute gilt im Landkreis Jerichower Land die Waldbrandgefahrenstufe 5. Ein Waldbrand birgt auf Grund der enormen Trockenheit die Gefahr in sich, dass sich im Wald aufhaltende Personen durch das sich schnell ausbreitende Feuer oder Rauchgase zu Schaden kommen könnten. Überdies ist aus diversen Munitionsfunden in den vergangenen Jahrzehnten bekannt, dass noch Kriegssprengmittel im „Bürger Holz“ lagern, welche bei einem Waldbrand detonieren könnten. Die Sperrung ist daher geboten und erfolgt auf gesetzlicher Grundlage aus dem Eigentümerrecht der Stadt Burg.
In Vertretung
Schieck