Bewerbungsverfahren zur Errichtung einer Ruhegemeinschaft auf den Friedhöfen in Niegripp und Reesen

Bewerbungsverfahren für die Vergabe eines Nutzungsrechtes zur Errichtung einer Ruhegemeinschaft im Sinne von § 17a Friedhofssatzung der Stadt Burg auf den städtischen Friedhöfen Niegripp und Reesen zum 1. Juli 2021

Die Stadt Burg bietet auf dem Gelände der städtischen Friedhöfe Niegripp und Reesen eine Fläche von je ca. 50 m² (Lageskizze siehe Anhang) zur dauerhaften Nutzung für 25 Jahre ab dem 1. Juli 2021 als Ruhegemeinschaft im Sinne von § 17a Friedhofssatzung im Wege eines Nutzungsvertrages mit der vertraglichen Option an. Optionen auf Flächenerweiterungen sind gegeben.

§ 17a Friedhofssatzung der Stadt Burg bildet die rechtliche Grundlage für den abzuschließenden Nutzungsvertrag. Dort ist folgendes geregelt:

Die Ruhegemeinschaft ist eine ansprechend gestaltete Fläche, auf der Nutzungsrechte für Urnenreihengrabstätten sowie Urnenwahlgrabstätten (Partnergräber) durch einen Dienstleister für jeweils 25 Jahre vergeben werden. Zu diesem Zweck stellt die Stadt räumlich abgegrenzte Nutzungsflächen auf dem Burger Ostfriedhof und den Ortschaften zur Bewirtschaftung der jeweiligen Ruhegemeinschaft durch Dienstleister gegen Gebühr zur Verfügung. Die Pflege, Bepflanzung, Grabmalgestellung- und Sicherung auf diesen Grabflächen werden aufgrund eines Vorsorge bzw. Dauergrabpflegevertrages zwischen dem Dienstleister und den Hinterbliebenen durch den Dienstleister vorgenommen.“

Um das Nutzungsrecht können sich alle in der Europäischen Union ansässigen Dienstleister für Dauergrabpflege bewerben. Die Bewerbung erfolgt nur in Kombination beider Friedhöfe.

Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweise über eine treuhänderische Verwaltung der von den Nutzern/Hinterbliebenen aufgrund eines Vorsorge- bzw. Dauergrabpflegevertrages an den Dienstleister gezahlten Entgelte und die dauerhafte Sicherung der in diesem Zusammenhang vertraglich zugesicherten Leistungen;
  • Nachweise über die Befähigung des Dienstleisters oder eines von ihm vertraglich gebundenen Dritten zur sach-und fachgerechten Dauergrabpflege
  • Ein Gestaltungskonzept für beide Ruhegemeinschaften (eigens hierfür erstellt)
  • Belege über vergleichbare Referenzobjekte

Die Stadt Burg wird die vertraglich gebundenen Flächen vor Nutzungsbeginn für die Nutzung freimachen. Wir bitten um Abgabe Ihrer Bewerbung bis zum 16. April 2021 an:

Stadt Burg, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg

 

gez. Rehbaum, Bürgermeister

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