Die Stadt Burg schreibt die Jagdverpachtung im Bürger-Holz neu aus

Jagdverpachtung gemeinschaftlicher Jagdbezirk „Bürger Holz“ in der Stadt Burg

Die Stadt Burg verpachtet die Jagdnutzung am gemeinschaftlichen Jagdbezirk „Bürger Holz“. Die Pachtzeit beginnt am 1. April 2021 und ist für die Dauer von 9 Jahren vorgesehen und endet am 31. März 2030.  

Die Mindestpachtvorstellung liegt bei 25,- €/ha x 920 ha = 23.000,- € zuzüglich MwSt.  Das Waldgebiet „Bürger Holz“ hat eine Gesamtgröße von 920 ha, wovon 347 ha Naturschutzgebiet und 6 ha Wiese sind. Neben dem Bundes- und Landesjagdgesetz sind die Regelungen für die Ausübung der Jagd im Naturschutzgebiet entsprechend der VO vom Regierungspräsidium Magdeburg über das Naturschutzgebiet Bürger Holz bei Burg vom 24.05.1994 (GVBl. LSA 5. 608), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 1997 (GVBl. LSA 5. 476) zu beachten. Die Struktur des Waldgebietes besteht aus ca. 420 ha Laubholzbeständen mit teilweisem Auenwaldcharakter und 494 ha Kiefernholzbeständen und 6 ha Wiese.

Das Bürger Holz kann in 10 Pirschbezirke untergliedert werden, welche eine Größe von mindestens 75 ha bis maximal 105 ha haben. (Übersicht siehe Kartenauszug).

Der Abschuss von Rehwild bzw. Damwild wird als vordringliche Aufgabe angesehen um Schäden an Forstpflanzungen durch Verbiss entgegenzuwirken. Mit dem Verpächter ist die Planung der jährlichen Abschüsse abzusprechen und die Abschusslisten des jeweiligen Jagdjahres vorzulegen.  Der von der unteren Jagdbehörde beim Landkreis Jerichower Land festgelegte Abschussplan ist einzuhalten. Konzepte bzw. Hilfsangebote der zukünftigen Jagpächter zur Unterstützung beim Waldumbau, Wegeunterhaltung, Seuchenprävention, Naturschutzaktionen sowie Öffentlichkeitsarbeit sind ausdrücklich erwünscht und wirken sich positiv auf die Entscheidung der Vergabe aus.

Hier kann über Stundenverrechnungssätze bzw. konkrete Sachleistungen das Pachtangebot entsprechend erhöht werden.  Auf Wunsch kann eine Besichtigung des Jagdbezirkes nach vorheriger Terminabsprache -Telefon 03921 921 537- vorgenommen werden.

Die Gebote müssen schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Bürger Holz“ bis zum 20.01.2021 um 12 Uhr bei der Stadt Burg, Sachgebiet Tiefbau und Bauverwaltung, Zimmer 206, in der Alten Kaserne 2, 39288 Burg eingereicht werden.

Grundsätze der Verpachtung:

Die Vergabe der jagdlichen Nutzung des Gemeinschaftsjagdbezirks Bürger Holz erfolgt in erster Linie an eine Person, die Ihren Hauptwohnsitz im näheren Umfeld des Jagdbezirkes hat, im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist und auf langjährige Jagderfahrungen verweisen kann. Entsprechende Nachweise sind einzureichen. Ausgeprägtes Naturschutzverständnis und Wille zur Umsetzung eines störungsarmen Wildtiermanagement.  

Die Mindestpachtvorstellung liegt bei 25,-€/ha zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit einem Pachtvertrag überträgt der Verpächter dem Pächter gegen Entgelt die Ausübung des Jagdrechtes in dem Jagdbezirk und zwar in seiner Gesamtheit. Der Jagverpächter überträgt das Jagdnutzungsrecht auf den Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Der Pächter pachtet das Jagdausübungsrecht, nicht die Grundfläche des Jagdbezirks. In Abhängigkeit der Struktur des Jagdbezirkes kann der Pächter weitere Jäger zu einer Jagdgemeinschaft für 10 Pirschbezirke binden. Die Anzahl der gebundenen Jäger ist ein Entscheidungskriterium zur Vergabe der Jagdverpachtung, wie auch die Nähe der Wohnsitze. Mit der Abgabe des Angebotes werden gleichzeitig die Pachtbedingungen anerkannt.

Die Stadtverwaltung behält sich ausdrücklich den Zuschlag vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Zu einer eventuellen persönlichen Vorstellung der Bewerber wird bei Bedarf geladen. Die Pachtdauer beträgt 9 Jahre.

Wertungskriterien für die Vergabe der Jagdpacht sind insbesondere der Angebotspreis/ha = 25%, die Eignung des Jadgpächters und Anzahl der gebundenen Jäger = 25%, die Nähe des Hauptwohnsitzes = 25% und das Konzept = 25%

 

Zurück