Durchfahrverbot für Innenstadt für LKW in Kraft getreten

Ab dem heutigen Freitag, dem 01. September gilt für den Innenstadtbereich ein Durchfahrverbot für LKW (außer Lieferverkehr). Dafür wurden an den folgenden Punkten entsprechende Verkehrszeichen angebracht:

 

 

  • August-Bebel-Straße/ Ecke Am Ring
  • Magdeburger Chaussee/Ecke Conrad-Tack-Ring
  • Zerbster Chaussee/Ecke Conrad-Tack-Ring
  • Schützenstraße/Ecke Bahnhofstraße
  • Berliner Straße/Ecke Wasserstraße
  • Berliner Straße/Ecke Koloniestraße


Damit dürfen keine LKW über 3,5t (außer Lieferverkehr) den Innenstadtbereich befahren. Dies dient sowohl dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch der Straßen, die für eine dauerhafte Belastung dieser Größenordnung nicht ausgelegt sind. Die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung nach
§ 44/55 StVO gilt bis auf Widerruf.
„Allein diese Woche hatten wir zwei LKW, die sich am Markt komplett festgefahren haben und ohne die Hilfe zahlreicher Passanten nicht mehr rausgekommen wären. Die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger waren in den vergangenen Monaten schon hoch genug, weshalb wir bereits vor einigen Monaten mit den zuständigen Behörden beim Landkreis sowie der Polizei ins Gespräch gegangen sind und sich für ein Innenstadtdurchfahrverbot eingesetzt haben. Ich danke den Kollegen aus dem Ordnungs- und dem Tiefbaubereich der Stadt, die konsequent dran geblieben sind und wir deshalb jetzt Vollzug melden können. Es bleibt zu hoffen, dass die A2 schnell wieder freigegeben werden kann, um auch die Belastungen auf den Umleitungsstrecken zu reduzieren“, so Bürgermeister Stark.

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