Einwohnerfragestunde zur anstehenden Stadtratssitzung

Am Donnerstag, 12. April 2012, ab 18.00 Uhr, findet in der Stadthalle, Platz des Friedens 1, die nächste Stadtratsitzung statt. Auf der Tagesordnung steht auch eine Einwohnerfragestunde, bei der sich jedermann mit Fragen an den Stadtrat wenden kann.

Folgende Regelungen sind in der Hauptsatzung hierfür verbindlich festgelegt.
Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, eine Hauptfrage sowie zwei zusätzliche Fragen zu stellen.
Die Fragestellungen sind beim Stadtratsvorsitzenden oder beim Bürgermeister schriftlich innerhalb von zehn Tagen vor der Sitzung, in diesem Fall ab dem 2. April 2012, einzureichen. Zugelassen sind nur Fragen, die von allgemeinem Interesse sind und die in die Zuständigkeit der Stadt fallen.

Angelegenheiten der Tagesordnung der jeweiligen Stadtratssitzung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen - ggf. als Zwischenbescheid - erteilt werden muss.

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