Entschlammung des Niegripper Altkanal wird fortgesetzt

Die Entschlammung des Niegripper Altkanal kann ab Juni 2015 fortgesetzt werden. Für die Weiterführung der Sanierungsmaßnahme wurden weitere Fördermittel bereitgestellt.

Der bereits sanierte Bereich endet derzeit ca. 50 Meter westlich der Zufahrtsbrücke zum Niegripper See. In diesem nunmehr 3. Bauabschnitt ist die Entschlammung der nächsten rund 500 Meter des Gewässers, in Richtung Niegripp, vorgesehen. Im Zuge der Bauarbeiten werden nur die Schlammablagerungen entfernt. Eine Vertiefung des Kanalbettes ist nicht vorgesehen. Entsprechend der Forderungen der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Jerichower Land) wird der vorhandene Schilfgürtel weitestgehend geschont. Auch der vorhandene wertvolle Baumbestand wird, wie in den vorherigen zwei Bauabschnitten auch, ebenfalls schonend behandelt. Aus diesem Grund werden die Arbeiten wieder vom Wasser aus durchgeführt. Neben der Entschlammung wird auch die Böschungssicherung ausgeführt. Natürlich bleiben die vorhandenen Steiluferkanten erhalten. Sie dienen dem Eisvogel weiterhin als Brutmöglichkeiten.

Von der Sanierung des Altkanals sind auch die Stegbesitzer betroffen. Die Entschlammungsmaßnahme macht es erforderlich, alte Stege zu entfernen. Die Verwaltung wird die ihr bekannten Stegbesitzer/Nutzer in den nächsten Tagen anschreiben. Sollte Stegbesitzer bis zum 22. Mai 2015 keine Post erhalten haben, müssen die Betroffenen spätestens bis zum 29. Mai 2015 tätig werden. Stege die nicht zugeordnet werden können, werden im Zuge der Entschlammungsmaßnahme entfernt. Für diese Stegbetreiber besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung der ursprünglichen Anlage oder Schadensersatz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Burg keine Haftung für Beschädigungen an nicht zurückgebauten Steganlagen, die bei der Entschlammung des Altkanals entstehen, übernimmt. Selbstverständlich sind Boote/Wasserfahrzeuge zu entfernen, um die Baumaßnahme ungehindert durchführen zu können. 

Die Stadtverwaltung Burg nimmt die Entschlammungsmaßnahme zum Anlass, die Stegesituation zukünftig neu zu ordnen. Die Neuordnung muss die spätere Unterhaltung der Uferbereiche berücksichtigen. Neben der Ausweisung noch festzulegender Stegbereiche wird eine bestimmte Bauweise notwendig sein. Dabei soll das Prinzip der schwimmenden Steganlage umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird eine entsprechende Entgeltregelung für die Nutzung der Wasserfläche erarbeitet

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