Hinweise zu Steuervordrucken
Hinweise zu den Steuervordrucken
Ab dem 1. Januar 2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt.
Um Papiervordrucke weiterhin zu nutzen oder alternativ auch in elektronischer Form nutzen zu können, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. ELSTER-Portal (Link: www.elster.de)Nach einer Registrierung, die einmalig nach ca. zwei Wochen abgeschlossen ist, können Sie die Vorteile wie die vorausgefüllte Erklärung und die elektronische Übermittlung von Belegen oder Anfragen nutzen. Die Pandemie in 2020/2021 hat gezeigt: ELSTER macht Sie unabhängig von den Öffnungszeiten der Finanzämter.
2. einfachELSTER (Link: www.einfach.elster.de/erklaerung/ui/)
Diese Programmvariante von ELSTER wurde für Steuerpflichtige mit Renten- oder Pensionseinkünften entwickelt. Die Registrierung ist einfacher und damit schneller abgeschlossen. Auch die Befüllung mit Ihren Daten beschränkt sich auf wenige Angaben.
3. Formulare als Ausdruck aus dem Vordruckcenter des Bundes (Link: www.formulare-bfinv.de)
Die benötigten Vordrucke können als leere PDF-Version oder durch Sie gefüllt ausgedruckt werden. Im Formularcenter sind alle Vordrucke erhältlich, die Sie für Ihre persönliche Steuererklärung benötigen. Ferner benötigen Sie einen Drucker.
4. Versand durch die Finanzämter
Die Vordrucke können Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt telefonisch oder postalisch anfordern. Die Telefonnummern und Adressen finden Sie im letzten Steuerbescheid. Bitte prüfen Sie vorab, welche konkreten Vordrucke Sie für Ihre Steuererklärung benötigen.
5. Abholung in Ihrem Finanzamt
Um alle notwendigen Vordrucke für die Steuererklärung zu erhalten, könnte das Aufsuchen des Finanzamtes sinnvoll sein. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen vor Ort bei Fragen zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten Ihres Finanzamtes: finanzamt.sachsen-anhalt.de.