Information über Versand der Grundsteuerbescheide

Die Stadtverwaltung Burg gibt bekannt, dass nach der Entscheidung des Stadtrates am 5. März 2025, die Grundsteuer nach differenzierten Hebesätzen veranlagt wird. Der Versand der Bescheide für die Grundsteuer B ist für die 13. Kalenderwoche geplant. Für Wohngrundstücke sinkt der Hebesatz von 424 % auf 390 % und für Nichtwohngrundstücke steigt der Hebesatz von 424 % auf 909 %. Jeder Eigentümer hat nach der Bewertung seines Grundstückes einen Messbetrag durch das Finanzamt erhalten. Durch Multiplikation des Messbetrages mit dem jeweiligen Hebesatz ergibt sich der Betrag der festzusetzenden Grundsteuer.

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