Information zum Versand der Gewässerumlage – Bescheide

Die für die Unterhaltung der Gewässer 1. Und 2. Ordnung entstehenden Kosten werden in der Umlage als Bescheid für alle anliegenden Grundstücke erfasst.

Auf der Grundlage der Satzung der Stadt Burg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ehle/Ihle“ und „Stremme/Fiener Bruch“ ab dem Jahr 2020  - Gewässerunterhaltungsumlagesatzung – vom 30.09.2021, in der Fassung ihrer ersten Änderung vom 08.12.2022 in Verbindung mit  § 56 Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) ergeht die Bescheide.

Grundlage für die Ermittlung des Umlagebeitrages ist der jährliche Flächenbeitragssatz pro Hektar Grundstücksfläche sowie der jährliche Erschwernisbeitrag für die Grundstücke, die nicht der Grundsteuer A unterliegen, die also keine land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sind.

Die entstehenden Kosten ergeben sich aus der Arbeit der Unterhaltungsverbände, welche die Gewässer pflegen, damit die Voraussetzung für den Abfluss des Niederschlagswassers in unsere Gewässer gegeben ist und dient damit allen Bürgerinnen und Bürgern.

Die entsprechende Satzung finden Sie hier:

Satzung der Stadt Burg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ehle/Ihle“ und „Stremme/Fiener Bruch“ ab dem Jahr 2020 - Gewässerunterhaltungsumlagesatzung -

 

Für Rückfragen zum Sachverhalt steht Ihnen die Stadtverwaltung Burg, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Sachgebiet Tiefbau/ Bauverwaltung zu den Sprechzeiten unter folgender Rufnummer zur Verfügung. Telefon: 03921 921 535

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