Information zum Versand der Grundsteuerbescheide

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 beschlossen, den Hebesatz Grundsteuer B für Nicht-Wohngrundstücke rückwirkend zum 01.01.2025 von 909 % auf 824 % zu senken.

Aufgrund innerbetrieblicher Abläufe kann der Versand der entsprechenden Korrekturbescheide erst in der 3. Kalenderwoche 2026 erfolgen.
Die Auszahlung der sich daraus ergebenden Guthaben beginnt ab der darauffolgenden Woche.

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