Informationen zur Briefwahl
Berlin/Burg | Im Zuge der vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag erhalten die Wahlberechtigten die Möglichkeit ihr Wahlrecht über die Briefwahl wahrzunehmen.
Der Stadtwahlleiter der Stadt Burg, Tobias Domnik-Schmidt, informiert hierzu wie folgt:
„Durch die vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag haben sich Verkürzungen der in Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung beschrieben Fristen ergeben, dies gilt auch für die Möglichkeit der Stimmenabgaben per Briefwahl.
So können die im Wählerverzeichnis der Stadt Burg eingetragenen wahlberechtigten Bürger ihre Wahlscheine online vom 13. Januar 0Uhr bis 17. Februar 0Uhr beantragen.
Bei einer späteren Beantragung kann weder die rechtzeitige Bearbeitung des Antrages noch die rechtzeitige Postzustellung und Rücksendung gewährleistet werden.
Darüber hinaus wird das Einwohnermeldeamt für die Bearbeitung und Prüfung von Unterstützungsunterschriften am 20. Januar bis 18 Uhr geöffnet sein. Eine Bearbeitung weiterer Anliegen von Bürgern nach 12 Uhr über das Einwohnermeldeamt ist ausgeschlossen.“