Interessenbekundungsverfahren über die Verpachtung der Jagdnutzung über den Eigenjagdbezirk Bürger Holz bei Burg

Interessensbekundung

Verpachtung der Jagdnutzung über den Eigenjagdbezirk Bürger Holz bei Burg.

 

Die Stadt Burg schreibt die Jagdnutzung im Eigenjagdbezirk „Bürger-Holz“ aus.

Verpachtet wird nur das Jagdausübungsrecht, nicht die Grundstücke des Jagdbezirks. Die Pachtzeit beginnt am 01. Dezember 2024 und endet am 31. März 2034.

Der Eigenjagdbezirk „Bürger-Holz“ hat eine Gesamtgröße von 973 ha, wovon 347 ha dem Naturschutz unterliegen. Die Struktur des Waldgebietes besteht aus ca. 420 ha Laubholzbeständen mit teilweisem Auenwaldcharakter, 494 ha Kiefernholzbeständen und 59 ha Wiese. Das Bürger Holz wird in Ansehung seiner Grenzen wie folgt beschrieben:

  • nördliche Grenze Bahnlinie Magdeburg/Berlin
  • südliche Grenze OT Reesen, OT Brehm, Bundesstraße 1, Burger Ostfriedhof
  • westliche Grenze Hedwigs-Weg und Waldhallenweg

Im Naturschutzgebiet sind entsprechend § 10 Abs. 2 VO Regierungspräsidium Magdeburg vom 03.06.1997, 57224001/NSGO156M folgende jagdliche Aktivitäten erlaubt/verboten:

In den Abteilungen 5505, 5523 und 5524 (62 ha Totalreservat) ohne Bejagung.

In den Abteilungen 5503,5504,5506 bis 5510, 5522 und 5525 bis 5528 (Süd-westliche Grenze: Brennnesselweg) ist ausschließlich die Ansitzjagd vom 01.06. bis 31.07. eines jeden Jahres möglich. Beunruhigungsjagden sind vom 01.10. bis 31.01. eines jeden Jahres bei Erforderlichkeit möglich. In diesem Zeitraum und nur für die Zwecke der Beunruhigungsjagd, darf nach Erforderlichkeit das Totalreservat betreten werden.

Die Mindestpreisvorstellung liegt bei 25 €/ha und Jahr.

Die Pachtbedingungen sind auf der Internetseite der Stadt Burg (www.stadt-burg.de unter Rathaus und Politik / Ausschreibungen) hinterlegt und bis zum 18. Juli 2024 in der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Sachgebiet Tiefbau/Bauverwaltung, Zimmer 206, Herr Gräb, in 39288 Burg, In der Alten Kaserne 2, einsehbar.

Auf Wunsch kann eine Besichtigung des Jagdbezirkes nach vorheriger Terminabsprache - Telefon: (03921) 921-203 - vorgenommen werden. Die Gebote müssen schriftlich, im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Bürger-Holz“, bis zum 18. Juli 2024 um 12:00 Uhr bei der Stadt Burg, Stadtentwicklung und Bauen, Sachgebiet Tiefbau Zimmer 206, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg eingereicht werden.

Mit der Abgabe des Angebotes werden gleichzeitig die Pachtbedingungen anerkannt. Die Stadt Burg behält sich ausdrücklich vor, einen Zuschlag nicht zu erteilen und das Verfahren aufzuheben. Sie ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

 

Anlage: Karte ohne Maßstab

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