Interviewerinnen und Interviewer für den Zensus 2011 gesucht

Zensus 2011

Der Zensus, auch Volkszählung genannt, ist eine Erhebung zur Bevölkerung und deren Erwerbs- und Wohnsituation.
Durch die europäische Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 wurde der Zensus für alle Mitgliedsstaaten angeordnet.

Der Zensus 2011 wird in Deutschland nach einem neuen weitgehend registergestützten Verfahren durchgeführt, das sich erheblich von den früheren Volkszählungen unterscheidet. Die Mehrheit der Bevölkerung wird dabei keine Auskunft geben müssen. Nach Vorgaben des Zensusgesetzes 2011 werden vorhandene Verwaltungsregister genutzt.

Zur Qualitätssicherung der Ergebnisse sowie zur Gewinnung von Daten, für die in Deutschland keine Register verfügbar sind, werden ergänzende Befragungen durchgeführt. Dazu zählen die

  • Gebäude- und Wohnungszählung
  • Haushaltsbefragung (bei ca. 10% der Haushalte)
  • Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Ab dem Zensusstichtag am 9. Mai 2011 werden etwa 80.000 Interviewerinnen und Interviewer, im Gesetz werden sie als Erhebungsbeauftragte bezeichnet, in ganz Deutschland unterwegs sein, um die Befragungen für den Zensus 2011 durchzuführen. Das heißt, etwa 0,1 Prozent der Bevölkerung werden als Interviewer  tätig sein.

Die Statistischen Landesämter führen die postalische Gebäude- und Wohnungszählung durch. Für die Durchführung der Haushaltebefragung sowie der Befragung an Sonderanschriften (Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften) wurden Erhebungsstellen aufgebaut. In Sachsen-Anhalt wurde in 37 Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern eine solche Erhebungsstelle eingerichtet.

 Die Erhebungsstellen brauchen viele Helfer!

Die Interviewerinnen und Interviewer werden von den Erhebungsstellen eingesetzt. Ihre Hauptaufgabe ist es, im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor Ort die Existenz der dort wohnenden Personen festzustellen und zusammen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern beziehungsweise den Einrichtungsleitungen die Fragebogen auszufüllen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Interviewer sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sowie zeitliche Flexibilität. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Aus Datenschutzgründen dürfen sie nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Außerdem dürfen sie die aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über Auskunftspflichtige zu keinem Zeitpunkt für andere Zwecke als den Zensus verwenden.

Ich will Interviewerin  beziehungsweise Interviewer werden, wo kann ich mich melden?

Erhebungsstelle Burg
Breiter Weg 27
39288 Burg

Tel. 03931 / 90 99 50

E-Mail: zensus2011@stadt-burg.de

 

Weitere Information unter: www.zensus2011.de   und www.statistik.sachsen-anhalt.de  

 

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