Stadt Burg plant Konferenz zur Thematik „Das Burger Landrecht – zur Entwicklung der Landrechte und ihrer Symbolik im Mittelalter“

Die Initiatoren der Konferenz (v.l.n.r.) Dr. Dieter Pötschke; Karin Hönicke; Bürgermeister Jörg Rehbaum und Fachbereichsleiter Reinbern Erben

Die Stadt Burg bereitet eine Konferenz zur Thematik „Das Burger Landrecht – zur Entwicklung der Landrechte und ihrer Symbolik im Mittelalter“ am 12. und 13. Oktober 2012 vor.

Anlass der Konferenz ist das Burger Landrecht, von dem lediglich noch eine Handschrift vom Anfang des 14. Jahrhunderts im Burger Kreis- und Stadtarchiv überliefert ist. Danach steht das Burger Landrecht – fußend auf einem lediglich mündlich überlieferten „Schartauer Recht“ -  in einer Reihe mit den im Mittelalter weit verbreiteten Rechtstraditionen des Magdeburger Rechts und des Landrechts des Sachsenspiegels, die bis heute Gegenstand umfangreicher Forschungen sind.

Einem Vorschlag der Stadt Burg und der Initiatorin Frau Karin Hönicke Burg folgend, wird diese Tagung in der Rolandstadt Burg veranstaltet. Veranstaltungsort ist die Stadthalle Burg. Die Teilnahme steht allen Geschichtsinteressierten offen. Teilnehmergebühren werden nicht erhoben. Das ist nur möglich, weil sich zahlreiche Spendengeber von der unermüdlich tätigen Karin Hönicke hierfür begeistern ließen.

Für die inhaltliche Vorbereitung wurde ein wissenschaftlicher Beirat gebildet. Dieser besteht aus Prof. Dr. Gerhard Lingelbach/Uni Jena; Dr. Ulrich-Dieter Oppitz/Ulm; Dr. Dieter Pötschke/Leest (organisatorischer Vorsitz).

Eine ausführliche Darstellung zu Inhalten und Hintergründen dieses Rechtsbuches liegt in einer rechtshistorischen Dissertation von Dr. Keno Zimmer (2003, Universität Freiburg) vor.

Während der Konferenz sollen erstmals

 

  1. die Besiedlungsgeschichte des Gebietes östlich von Magdeburg seit dem 12. Jahrhundert
  2. die rechtlichen Grundlagen des Zusammenlebens auf dem Lande
  3. der Spannungsbogen von der Entstehung der Orts- und Landrechte östlich von Magdeburg bis hin zum Ausgang des Mittelalters und der Aufzeichung des Rügischen Landrechtes
  4. die Symbolik der Landrechte

 in einen gemeinsamen Kontext gestellt werden.

Als Veranstalter fungieren die Fachkommission Rechtsgeschichte des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde und die Stadt Burg. Anmeldungen für die Tagung können ab sofort in der Stadtverwaltung Burg, Herrn Reinbern Erben, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Tel. 03921/921-305 oder per E-Mail: reinbern.erben@stadt-burg.de abgegeben werden.

Während des Pressegespräches verwies Dr. Dieter Pötschke darauf, dass das Burger Landrecht das erste geschriebene reine Landrecht in Deutschland sei und die hierzu nun stattfindende Konferenz in Burg die erste dieser Art in Ostdeutschland ist.

 

Vorläufige Tagesordnung der Tagung:

 

Besuch in Schartau in Erinnerung an das Schartauer Recht.

 

Grußworte:

  • Gunter Fritsch, Präsident des Landtages Brandenburg und Schirmherr des Netzwerkes der Rolandorte
  • Bürgermeister Jörg Rehbaum, Stadt Burg
  • Dr. Dieter Pötschke, Einführung in die Tagung

 

I Symbolik der rechtlichen Verhältnisse auf dem Lande

  • Illustrationen des Landrechts in den Bilderhandschriften des Sachsenspiegels
  • Darstellungen des Landrechtes in illustrierten Rechtshandschriften
  • Pranger in dörflichen Siedlungen in Polen
  • Rolande als Rechtssymbole in Dörfern

 

II Landrechte

  • Landrechtsüberlieferungen in den deutschen Rechtsbüchern
  • Die Sprache des Burger Landrechtes, Dr. Jörn Weinert/ MLU Halle
  • Zur unterschiedlichen Entwicklung in Stadt und Land im Mittelalter

 

  • Öffentlicher FESTVORTRAG

           Das Burger Landrecht, Dr. Keno Zimmer/Saarbrücken

 

III Das Spannungsfeld Landrecht - Stadtrecht

 

  • Die Siedlungspolitik des Magdeburger Erzbischofs Wichmann östlich der Elbe/

der ducatus transalbinus

  • Stadtrechte in Thüringen. Die Weissenseer Landesordnung, Prof. Dr. Gerhard Lingelbach, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für deutsche Rechtsgeschichte, und FK Rechtsgeschichte
  • Die Grafen von Mansfeld als Vorsitzende königlicher Landdinge (lantdinc) zwischen Harz und Saale im Mittelalter, Dr. Bernd Feicke, Vorstand des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde und Leiter der Fachkommission Landesgeschichte
  • Das wiederaufgefundene Rügische Landrecht des Matthäus Normann aus dem Jahre 1523, Dr. Dieter Pötschke
  • Am Pranger in Burg. Ein Rechtsfall aus dem 21. Jahrhundert

 

Besichtigung der Handschrift des Burger Landrechtes im Kreis- und Stadtarchiv Burg.

 

 

Zurück