Kostenbeiträge für die Benutzung der Burger Kindertageseinrichtungen in den Monaten Januar und Februar 2021 werden erstattet

 

Die Stadt Burg ist der Empfehlung des Landes Sachsen- Anhalt gefolgt und setzt die Erhebung der Kostenbeiträge für diejenigen aus, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben. Bereits eingezahlte/überwiesene oder seitens der Stadt Burg eingezogene Beiträge werden spätestens in den ersten beiden Märzwochen zurückerstattet.

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