Meldefristen zur Bundestagswahl beachten

Burg | Deutsche nach dem Staatsbürgergesetzt haben am 23.02.2025 die Möglichkeit durch die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag deren Besetzung mit zu beeinflussen. Wer sich für die passive Teilnahme an der Wahl durch Briefwahl oder den Gang in eines der Wahllokale entscheidet, muss hierzu die Meldefristen nach Bundeswahlgesetz beachten. Wahlberechtigte Deutsche müssen demnach mindestens drei Monate in einer Kommune gemeldet sein, um in dieser wählen zu können. Sollten wahlberechtigte Deutsche die Meldefristen nicht erreichen, gilt für sie der Wahlbezirk ihrer letzten Meldeanschrift. Hier ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen.

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