Melderechtliches Widerspruchsrecht gegen die Erteilung von „Gruppenauskünften“ nutzen
Ab sofort kann jeder Einwohner der Erteilung einer sogenannten Gruppenauskunft der Einwohnermeldebehörde über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen. Diese Widerspruchsmöglichkeit ist für diejenigen gedacht, die nicht möchten, dass auf der Grundlage des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ihre Daten (wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften) übermittelt werden.
Auf der Grundlage der Vorschriften des Meldegesetzes können Daten an Dritte etwa im Vorfeld von Wahlen an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen sowie an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften, an Antragstellende im Zusammenhang mit Volksinitiativen, an Presse, Rundfunk und Fernsehen oder Adressbuchverlage gegeben werden.
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und mit der Weitergabe ihrer Daten in den genannten Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies dem Bereich Bürgerservice der Stadtverwaltung (BürgerBüro), Markt 1, 39288 Burg, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen. Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits bei hiesigen Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.
Öffnungszeiten des BürgerBüros:
Mo., Di. |
9:00 bis 18:00 Uhr |
Mi. |
geschlossen |
Do., Fr. | 9:00 bis 18:00 Uhr |
Sa. | 9:00 bis 12:00 Uhr |
Erreichbarkeit des BürgerBüros:
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