Niegripper See für Boote gesperrt

Niegripper See für Boote gesperrt

Aufgrund der bestehenden Hochwasserlage hat das  Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt folgende Verfügung  erlassen:

Der Niegripper See  unterliegt als Gewässer den Vorgaben der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung Sachsen-Anhalt (LSchiffHVO) vom 30. Juni 2009 (GVBl. LSA, S. 328). In Abstimmung mit der Wasserschutzpolizei des Landes Sachsen-Anhalt wird der Niegripper See auf der Grundlage von § 19 Abs. 4 der LSchiffHVO mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf für alle Fahrzeuge i. S. d. § 1.01 Nr. 1 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) vom 16.12.2011 (BGBl. I 2012 Nr. 1,S. 2), in der derzeit gültigen Fassung sowie für alle zur Fortbewegung genutzten Schwimmkörper i. S. d. § 1.01 Nr. 12 der BinSchStrO gesperrt.

Von diesem Verbot sind Fahrzeuge und Schwimmkörper der Behörden im Lande, der Streitkräfte, des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie von anerkannten Wasserrettungsorganisationen ausgenommen, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

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