Notzeit für Wildtiere ausgerufen
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der für die kommenden Tage prognostizierten Witterungsverhältnisse mit starken Schneefällen sowie einem deutlichen Temperaturabfall, ist mit Vereisungen und einer verharschten Schneedecke zu rechnen. Durch die vorgenannte Konstellation wird dem Wild die Aufnahme von pflanzlicher Nahrung erheblich erschwert.
Der Jagdschutz umfasst auch den Schutz des Wildes vor Futternot. Mit der Feststellung der Notzeit wird für eine ausreichende artgerechte Ernährung des Wildes gesorgt. Die Bevölkerung wird zudem gebeten, Rücksicht auf das Wild zu nehmen und Störungen in Wald und Feld möglichst zu vermeiden. Für Rückfragen zur Notzeit steht die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung per Mail an fb-ordnung@lkjl.de oder telefonisch unter 03921 949 3200 zur Verfügung.
Als Notzeit wird gemäß Jagdgesetz der Zeitraum benannt, in dem besondere Umweltbedingungen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensumstände der Wildtiere führen. Außerhalb der Notzeit ist die Wildfütterung grundsätzlich verboten.
Quelle: Landkreis Jerichower Land