ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durch die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 115 „Verbindungsstraße zur L52 für die 2. Anbindung des Industrie- und Gewerbeparks Burg“

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Juni 2024 mit der Beschlussvorlage 027/2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115 „Verbindungsstraße zur L52 für die 2. Anbindung des Industrie- und Gewerbeparks Burg an das überregionale Straßennetz„ und die Begründung in der Fassung vom März 2024 inklusive des Umweltberichtes mit Stand vom Februar 2024 beschlossen und bestimmt, dass eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs 2 BauGB für die Dauer eines Monats zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erörterung und Äußerung ausgelegt werden sollen.

Ziel der Planung ist es, eine Verbindungsstraße zur L52 für die 2. Anbindung des Industrie- und Gewerbeparks Burg an das überregionale Straßennetz zu realisieren.

Der geplante räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:

100/7, 10218 (teilweise), 10220, 10224 (teilweise) in der Flur 36

10175 (teilweise), 10176 (teilweise), 226/1 (teilweise), 228 (teilweise), 230/1 (teilweise), 247/22 (teilweise), 247/23 (teilweise), 247/3, 247/30, 247/4, 248/11, 248/12 (teilweise), 249/1 (teilweise), 252/1 (teilweise), 253/2 (teilweise), 253/3, 253/4 (teilweise), 254/3 (teilweise), 254/4 (teilweise), 255/4, 259/4 in der Flur 37

10000 (teilweise), 15/43, 15/44 (teilweise), 15/47 (teilweise), 15/72 (teilweise), 15/73 (teilweise), 15/90 (teilweise), 15/91 (teilweise), 158/15 (teilweise), 80 (teilweise), 81 (teilweise), 82 (teilweise), 83 (teilweise) in der Flur 38

10004 (teilweise), 10005, 10006, 10007, 10008, 10009 (teilweise), 10053 (teilweise), 145/1 (teilweise), 150/2 (teilweise), 152/1 (teilweise), 318/139(teilweise) in der Flur 47

der Gemarkung Burg.

Im Bebauungsplan soll in der Hauptsache die Festsetzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB erfolgen. Weiterhin sollen randlich betroffene und geeignete Flurstücke oder Teile davon als Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB bzw. als Fläche für die Landwirtschaft i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 18 a BauGB festgesetzt werden.

Die Lage im Raum des geplanten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 115 ist in der nachfolgenden Karte dargestellt.

Umweltprüfung

Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115 der Stadt Burg sind verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 115 vom 07.02.2024 der Landschaftsplanung Dr. Reichhoff als Bestandteil der Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahme der Fachbehörden aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
  • Biotop- und Nutzungskartierung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
  • Kartierung landschaftsästhetischer Bewertung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
  • Kartierung der naturschutzrechtlich festgesetzten Schutzgebiete (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
  • Eingriffskartierung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
  • Schallimmissionsprognose durch das Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse öko-control GmbH vom 28.09.2022

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 115 "Verbindungsstraße zur L52 für die 2. Anbindung des Industrie- und Gewerbeparks Burg an das überregionale Straßennetz"

Im Rahmen der Umweltprüfung liegen nachstehende umweltbezogene Informationen zu den folgenden Schutzgütern bereits vor:

  1. Artenschutz und Biotoptypen

    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land, Fachbereich Umwelt vom 31.08.2023
    • Biotop- und Nutzungskartierung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
    • Kartierung landschaftsästhetischer Bewertung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
    • Kartierung der naturschutzrechtlich festgesetzte Schutzgebiete (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)
    • Eingriffskartierung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)

  2. Boden / Fläche

    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
    • Aussagen zum Schutzgut zur erforderlichen Untersuchung von Bodenbelastungen und zu Kampf­mitteln in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 16.12.2022
    • Aussagen zu Untergrundverhältnissen in der Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 15.12.2022

  3. Wasser

    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 06.12.2022
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 16.12.2022
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes Ehle/Ihle vom 10.10.2022
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landesanglerverbandes vom 14.12.2022

  4. Klima und Luft

    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht

  5. Landschaft

    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Kartierung landschaftsästhetischer Bewertung (Landschaftsplanung Dr. Reichhoff)

  6. Mensch

    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umweltbericht
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 16.12.2022
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landkreises Jerichower Land vom 16.12.2022
    • Schallimmissionsprognose durch das Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse öko-control GmbH vom 28.09.2022

  7. Kultur- und Sachgüter

    • Aussagen zu Bestand und Bewertung des Schutzgutes sowie zu erwartende Eingriffe im Umwelt­bericht
    • Aussagen zum Schutzgut in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 17.11.2022

Die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 115 mit der Planzeichnung und zugehöriger Begründung einschl. des Umweltberichtes liegen

 vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 02. August 2024

in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221), zu folgenden Zeiten:

Montag            8.00 – 16.00 Uhr
Dienstag          8.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch          8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag      8.00 – 17.00 Uhr
Freitag             8.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht auf der Internetseite der Stadt Burg unter www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen) online eingesehen und unter Verwendung der E-mail: beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de können Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch nach telefonischer Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch) bzw. -504 (Herr Wagener) sowie -236 (Frau Gelhard) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 221) möglich.

 Die Postanschrift der Stadt Burg ist: In der Alten Kaserne 2 in 39288 Burg.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung mit Vertretern der Verwaltung. Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern. Durch die Abgabe von Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen wird der Speicherung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zugestimmt.

Hinweis:

Nicht fristgerecht abgegebene Anregungen und Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Burg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

In Ergänzung der Amtlichen Datenschutzhinweise der Stadt Burg (ADSH), bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Burg Nr. 18 vom 23.05.2018, (Kurzlink: https://www.stadt-burg.de/datenschutz/) erfolgen an dieser Stelle weitere Hinweise zum Datenschutz.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 4 Nr. 1 und 2 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA).

Sofern Sie Ihre Äußerungen, Anregungen und Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationen der Stadt Burg zur Datenerhebung und –verarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Beteiligungen der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) (Stand: 10.03.2022)“, welches mit ausliegt und im Internet unter www.stadt-burg.de (►Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen) heruntergeladen werden kann.

Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren.

Burg, 19. Juni 2024

 

gez. Stark

Bürgermeister

 

Downloads:

 

Zusätzlich finden Sie diesen Beitrag ebenfalls im Beteiligungsportal vom Land Sachsen-Anhalt unter folgendem Link:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Burg/beteiligung/themen/1000261

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