Sexuelle Belästigung in Burger Schwimmhalle

Am 10. und 13.01.2016 ereigneten sich in der Burger Schwimmhalle zwei Vorfälle, die den Verdacht einer sexuellen Nötigung herleiten lassen.

Nach bisherigen Erkenntnissen hat am 10.01.2016 zwischen 10:30 – 11:30 Uhr ein derzeitig noch unbekannter 25 – 30- jähriger Mann augenscheinlich arabischer oder nordafrikanischer Herkunft unberechtigt die Sauna betreten und eine dort verweilende ebenfalls noch unbekannte Geschädigte belästigt, in dem der Täter die betroffene Frau unsittlich berührte. Der Unbekannte trug kurze schwarze Haare und ist Brillenträger. Die geschädigte Frau verneinte nach der Tat gegenüber den Mitarbeitern der Schwimmhalle die Information und Anforderung der Polizei.

Am 13.01.2016 zwischen 19:00 – 19:30 Uhr wurde eine dato unbekannte Frau durch einen ebenfalls noch unbekannten Mann augenscheinlich ebenfalls arabischer oder nordafrikanischer Herkunft im Schwimmbecken unsittlich berührt. Dieser unbekannte Tatverdächtige ist ca. 25 Jahre alt, trug kurze schwarze Haare und war von athletischer Gestalt. Der Tatverdächtige war zur Tatzeit mit einer beigefarbenen Shorts bekleidet. Auch hier verzichtete die Geschädigte auf die Information der Polizei.

Die Polizei hat nach der Kenntniserlangung am 18.01.2016 über die geschilderten Vorfälle wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung, zwei Ermittlungsverfahren gegen die unbekannten Tatverdächtigen eingeleitet. Im Zuge der Ermittlungen konnte erst gestern Nachmittag die Geschädigte der Tat vom 13.01.2016 identifiziert werden, die nun die Tatvorwürfe bestätigte, eine konkrete Personenbeschreibung abgeben konnte und so die Grundlage für weiterführende Ermittlungen der Polizei gelegt hat.

Die Kriminalpolizei bittet die Öffentlichkeit um Unterstützung bei den Ermittlungen. Die Polizei bitte die ca. 30 – 40- jährige Geschädigte vom 10.01.2016, sich umgehend bei den Beamten zu melden. Des Weiteren benötigt die Polizei die Unterstützung von Zeugen der beiden Straftaten. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 03921 9200 bzw. persönlich entgegen.

Der Bürgermeister der Stadt Burg, Herr Jörg Rehbaum zeigte sich von den Vorfällen entsetzt und leitete umgehend Maßnahmen zum Schutz der Besucher der Burger Schwimmhalle vor weiteren Übergriffen ein.

So werden über den Landkreis Jerichower Land, die in der Burger Gemeinschaftsunterkunft untergebrachten Asylsuchenden darauf hingewiesen, dass Benutzungsregeln für die Schwimmhalle gelten und diese einzuhalten sind. Entsprechende Faltblätter und Aushänge sollen dies deutlich machen.

Die Mitarbeiter der Schwimmhalle sind gehalten auch kleinste Verstöße gegen die Benutzungsordnung zu ahnden, dies zur Anzeige zu bringen, in der letzten Konsequenz ein Hausverbot zu erteilen und dies ggf. mit polizeilicher Unterstützung durchzusetzen. Hierzu werden mehrsprachige Unterlagen vorbereitet.

Darüber hinaus prüft die Stadt Burg derzeit, den Eingangsbereich der Schwimmhalle mit einer Videoüberwachungsanlage auszustatten, um unter Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, im Falle eines Falles auffällige Personen ermitteln zu können.

Die Stadt möchte jedoch betonen, dass die nun bekannt gewordenen Vorkommnisse bisher Einzelfälle sind. Die Schwimmhalle Burg kann weiterhin von jedermann ungestört und ohne Einschränkungen genutzt werden.

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