Sperrung der öffentlichen Parkanlagen zum Jahreswechsel

Folgende Allgemeinverfügung wurde durch die Stadt Burg am 12. Dezember 2018 erlassen: Die durch Zaunanlagen eingefriedeten bzw. abgezäunten Bereiche der öffentlichen Parkanlagen „Goethepark“, „Flickschupark“, „Weinberg“, und „Ihlegärten“ werden in der Zeit vom 30. Dezember 2018, 21.30 Uhr, bis 1. Januar 2019, 9.30 Uhr, für die Benutzung durch die Öffentlichkeit gesperrt.

Grund für die Sperrungen sind die zahlreichen Einrichtungen wie Spielplätze, Wasserspiele, Terrassen, Treppen, Bänke und dergleichen in den eingefriedeten bzw. abgezäunten Bereichen, die anlässlich der Landesgartenschau 2018 mit erheblichen öffentlichen Mitteln aufgewertet worden. Viele dieser Einrichtungen bestehen in wesentlichen Teilen aus Holz oder anderen brennbaren Materialien. Aufgrund der Überschneidung der Erlaubniszeit für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (31. Dezember 2018 und 1. Januar 2019) und den Öffnungszeiten der Parks (täglich von 6.30 Uhr bis 21.30 Uhr) werden die Parks vom 30. Dezember 2018, 21.30 Uhr bis 1. Januar 2019, 9.30 Uhr, geschlossen.

Zwar ist es gemäß der Parkordnung generell nicht gestattet in den Parkanlagen Feuer, Raketen, Knallkörper und sonstige pyrotechnische Körper abzubrennen oder zu zünden, jedoch haben bereits zwei Brandstiftungen in diesem Jahr gezeigt, dass Maßnahmen zur Verhinderung möglicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zum Jahreswechsel getroffen werden müssen.

Der vollständige Text zur Allgemeinverfügung ist dem Amtsblatt Nr. 47/2018 zu entnehmen.

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