Stadt Burg bietet zwei Ausbildungsplätze zum Verwaltungsfachangestellten
Die Stadtverwaltung Burg bietet in diesem Jahr wieder zwei Jugendlichen mit Realschulabschluss oder Abitur die Möglichkeit, sich zum Verwaltungsfachangestellten ausbilden zu lassen. Beginn für die dreijährige Lehre mit der Fachrichtung Kommunalverwaltung ist der 1. August 2010. Schriftliche Bewerbungen mit frankiertem Rückumschlag werden bis Samstag, 27. Februar 2010, im Haupt- und Personalamt (Bereich Personalangelegenheiten, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg) angenommen.
Voraussetzung für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages sind entsprechende schulische Leistungen in Deutsch und Mathematik. Als Nachweis hierfür müssen die drei letzten Zeugnisse (darunter das aktuelle Halbjahrzeugnis 2010) in den Bewerbungsunterlagen enthalten sein. Bereits absolvierte Praktika in öffentlichen Verwaltungen, gute Umgangsformen sind wünschenswert. Das Interesse und die Fähigkeit zur Arbeit am Computer werden vorausgesetzt. Nach der Sichtung der Bewerbungen werden die Besten zu einem schriftlichen Eignungstest eingeladen. Aufgrund dieser Ergebnisse erfolgt dann nach einer erneuten Auswahl ein Vorstellungsgespräch. Hier sollte jeder der Eingeladenen seine mündliche Ausdrucksfähigkeit und Kontaktfreude zeigen.
Die Ausbildung gliedert sich in praktische Unterweisungen in allen Ämtern der Stadtverwaltung, Berufsschulunterricht in Blockform am Berufsschulzentrum in Haldensleben und Unterricht am Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Magdeburg. Im zweiten Ausbildungsjahr muss eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Die Ausbildung endet dann im Jahr 2013 mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Von 1990 bis 2009 erhielten durch die Stadt insgesamt 42 Jugendliche eine Ausbildungsstelle zum Verwaltungsfachangestellten und zwei Jugendliche zum Elektroniker.
Hintergrund
Die Aufgaben der Verwaltungsfachangestellten umfassen vor allem die Sachbearbeitung in den Behörden. Der Verwaltungsfachangestellte hat einen starken Bürgerkontakt und ist vielseitig einsetzbar. Die Mitarbeiter müssen in der Lage sein, einen gegebenen Sachverhalt rechtlich und tatsächlich richtig zu erfassen und die erforderliche Entscheidung nach geltendem Recht und betriebswirtschaftlichen Aspekten zu treffen. Dies erfordert ein umfangreiches Fachwissen. Gefordert sind Flexibilität, eine schnelle Auffassungsgabe, Kommunikationsbereitschaft und Interesse an der gesellschaftlichen Entwicklung. Im Umgang mit den Bürgern wird ein freundliches und aufgeschlossenes Auftreten erwartet.