Stadtverwaltung Burg fördert Integration – Einsatz von Asylbewerbern zur Spielplatz- und Grünflächenpflege
Bürgermeister Philipp Stark begrüßte die beiden Männer aus der Türkei sowie Syrien heute zum Start auf dem Spielplatz Heckenbreite. In den kommenden Tagen und Wochen folgen die weiteren Spielplätze in der Siedlung Ost bis zum Ihletal. Am Nachmittag begann der Einsatz zweier weiterer Asylbewerber aus Syrien und Afghanistan in den Beeten rund um den Rolandplatz.
„Wir haben vom Stadtrat den klaren Auftrag bekommen, Bedarfe an die Ausländerbehörde zu melden. Nach interner Prüfung haben wir uns für die Mitarbeit im Bauhof entschieden. Hier werden wir in den nächsten Wochen und Monaten testen, inwiefern der Einsatz zielführend ist und ggf. weitere Bedarfe anmelden. Damit leisten wir ein Beitrag zur besseren Integration und können gleichzeitig dem Anspruch nach mehr Sauberkeit und Ordnung auf unseren Grünflächen und Spielplätzen nachkommen.“
Verantwortlich für die Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen ist die Ausländerbehörde des Landkreis Jerichower Land, die Stadt Burg hatte dort Bedarfe angemeldet.
Auf Grundlage eines durch das Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt erarbeiteten Leitfadens und einer Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz kann seit dem letzten Jahr „Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren, Geduldeten und vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) § 5 Arbeitsgelegenheiten die Möglichkeit gegeben werden, einer sinnvollen Beschäftigung nachzugehen. Sie helfen den Teilnehmenden dabei, ihren Tag zu strukturieren, ihre Fähigkeiten sinnvoll zu nutzen, Sprachkenntnisse zu erwerben und einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. Arbeitsgelegenheiten können zudem dazu beitragen, insbesondere auch in Gemeinschaftsunterkünften das Aggressionspotenzial zu reduzieren, Vorurteile abzubauen und die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung zu stärken.“ (Leitfaden Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hier zu finden: Leitfaden_Arbeitsgelegenheiten_nach_AsylbLG_September_2024.pdf)