Stadtverwaltung Burg stellt zwei Ausbildungsplätze zur/zum Verwaltungsfachangestellten bereit

Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg
Die Stadt Burg bietet in diesem Jahr wieder zwei Jugendlichen mit Realschulabschluss oder Abitur die Möglichkeit, sich zur/zum Verwaltungsfachangestellten ausbilden zu lassen. Beginn für die dreijährige Ausbildung in der Fachrichtung „Kommunalverwaltung“ ist der 1. August 2013. Schriftliche Bewerbungen mit frankiertem Rückumschlag werden bis Sonntag, 24. Februar 2013, in der Stadt Burg, Sachgebiet Personal, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg angenommen.
 
Voraussetzung für den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages sind entsprechende schulische Leistungen in Deutsch und Mathematik. Als Nachweis hierfür sind die drei letzten Zeugnisse (das aktuelle Halbjahrzeugnis 2013 ist bei Erhalt nachzureichen) den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Bereits absolvierte Praktika in öffentlichen Verwaltungen sind wünschenswert. Das Interesse und die Fähigkeit zur Arbeit am Computer werden vorausgesetzt. Nach der Sichtung der Bewerbungen werden die Besten ggf. zu einem schriftlichen Eignungstest eingeladen. Aufgrund dieser Ergebnisse erfolgt dann nach einer erneuten Auswahl ein Vorstellungsgespräch. Hier sollte jede/jeder Eingeladene ihre/seine mündliche Ausdrucksfähigkeit und Kontaktfreude zeigen.
 
Die Ausbildung erfolgt im Dualen System, welches sich in praktische Unterweisungen in allen Fachbereichen der Stadtverwaltung, Berufsschulunterricht in Blockform am Berufsschulzentrum in Haldensleben und Unterricht am Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Magdeburg gliedert. Im zweiten Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung und zum Ende der Ausbildung, im Jahr 2016, eine schriftliche sowie praktische Prüfung abgelegt.
 
Hintergrund:
Die Aufgaben der Verwaltungsfachangestellten umfassen vor allem die Sachbearbeitung in den Behörden. Die/Der Verwaltungsfachangestellte hat einen starken Bürgerkontakt und ist vielseitig einsetzbar. Die Mitarbeiter müssen in der Lage sein, einen gegebenen Sachverhalt rechtlich und tatsächlich richtig zu erfassen und die erforderliche Entscheidung nach geltendem Recht und betriebswirtschaftlichen Aspekten zu treffen. Dies erfordert ein umfangreiches Fachwissen. Gefordert sind Flexibilität, eine schnelle Auffassungsgabe, Kommunikationsbereitschaft und Interesse an der gesellschaftlichen Entwicklung. Im Umgang mit den Bürgern wird ein freundliches und aufgeschlossenes Auftreten erwartet.

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