Straßenreinigung und Winterdienst geht alle an!

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen.
Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Stadtbild bzw. das Ihrer Ortschaft nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können.

Die Reinigungs- und Winterdienstpflichten innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Stadt und ihrer Ortschaften wurden lt. Satzung in Abhängigkeit der Straßenreinigungsklasse auf die Eigentümer der von den öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke übertragen.

Dies trifft sinngemäß auch auf den Winterdienst zu, d.h. sie umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Gehwegen, Fahrbahnen sowie das Abstumpfen der Gehwege, Fußgängerüberwege und Haltestellen sowie andere gefährliche Abschnitte bei Schnee- und Eisglätte soweit diese an Ihrem Grundstück liegen. Vorgenanntes immer in Abhängigkeit von den übertragenen Pflichten gemäß Straßenreinigungssatzung.

Eine wichtiger Hinweis: Stellen Sie bitte Ihre Fahrzeuge, soweit möglich, auf Ihrem Grundstück ab. Das ermöglicht im Falle eines maschinellen Winterdienstes ein ungehindertes Räumen.

Im Interesse aller Einwohner der Stadt, der Ortschaften und Ortsteile rufe ich Sie deshalb auf, den Ihnen übertragenen Pflichten zur Straßenreinigung und damit verbunden dem Gemeinwohl der Stadt Burg und Ihrer Ortschaften nachzukommen.

Für Ihren, mit der oben genannten Aufgabe verbundenen Einsatz, möchte ich mich an dieser Stelle bereits im Voraus bedanken!

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereiches Bau und Technische Dienste gern zur Verfügung.
Die jeweils aktuelle Straßenreinigungssatzung ist auf der Homepage der Stadt Burg abrufbar.


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