Straßenumbenennungen in Reesen traten zu Beginn des Jahres in Kraft

Zum 1. Januar 2010 wurden in der Burger Ortschaft Reesen zwei Straßen zur Beseitigung von Straßennamendoppelungen umbenannt

Der Stadtrat der Stadt Burg beschloss am 24. September 2009 die Umbenennung von zwei Straßen in Reesen. Bisher gab es in der seit 1. Juli 2009 zur Stadt Burg gehörenden Ortschaft Reesen sowie im übrigen Stadtgebiet von Burg zwei Straßennamendoppelungen. Aus der ehemaligen "Dorfstraße" wurde die "Reesener Dorfstraße" und die bisherige Straße "Zur Sandsschelle" heißt nun "Reesener Sandschelle". Zu beachten hatten die Stadträte bei ihrer Entscheidung, die seit dem 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, dass es auf Grund verschiedener Rechtsvorschriften zukünftig nur noch eine Postleitzahl (39288) und nur noch einen einheitlichen amtlichen Gemeindenamen (Burg) geben darf. Der Zusatz "OT Reesen" wird jedoch weiter für die Adresse zur Postzustellung und im Personalausweis verwendet.

Der amtierende Oberbürgermeister Jens Vogler sagt hierzu: "Straßennamen und Hausnummern erfüllen eine wichtige Ordnungsfunktion innerhalb einer Stadt. Doppellungen und ggf. Mehrfachnennungen wären fahrlässig für Rettungsdienste und Polizei. In der Ortschaft bleibt die Identität erhalten, da weiterhin der Ortsname (Reesen) in der Anschrift und im Personalausweis Verwendung findet. Bezogen auf die Kostenfrage wird darauf hingewiesen, dass die Personalausweise in gesonderten Sprechstunden vor Ort kostenlos geändert werden, sofern der Bür-ger es wünscht. Notwendige Adressänderungen im Grundbuch und Kataster werden ebenfalls kostenlos und auch von Amts wegen durch die Behörden vor-genommen. Führerscheine, die ohnehin keine Adresse beinhalten, müssen nicht geändert werden. Fahrzeugpapiere müssen wegen der Anschriftenänderung nicht sofort angepasst werden."

Hintergrund:
Die Postzustellung muss auch zukünftig geordnet ablaufen. Die Deutsche Post AG erlaubt für Ortschaften einer kleineren Einheitsgemeinde - wie Burg eine ist - keine gesonderten Postleitzahlen wie z.B. in Magdeburg. Des Weiteren verweist das Unternehmen darauf hin, dass es verpflichtet ist, den amtlichen Gemeindenamen als postalische Bestimmungsangabe zu übernehmen. Es müssen eindeutige Anschriften im Rahmen der Orientierungsfunktion eines Straßennamens im gesamten Stadtgebiet vorhanden sein. Auch für Polizei und Rettungsdienste liegt die Eindeutigkeit der Örtlichkeiten im Interesse für deren Aufgabenerfüllung.

Die neue Musteranschrift lautet dann ab 1. Januar 2010 zum Beispiel:

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