Wahlbenachrichtigungen zugestellt

Burg | Am heutigen Tage begann die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Mit der Benachrichtigung der Wahlberechtigten über die Durchführung der Wahl und der Zuordnung zu einem Wahlbezirk wurde auch die Möglichkeit zur schriftlichen Beantragung der Briefwahl abgedruckt.

Keine Handlungserfordernisse bei Onlineantrag

Für Bürger und Wahlberechtigte der Stadt Burg, die bereits vorab online einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben, ist die Wahlbenachrichtigung ihrem Namen nach zu betragen. Als eben eine Benachrichtigung/Information. Bürger und Wahlberechtigte, die bereits vorab online einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Ihre Briefwahlanträge werden entsprechend dem Eingang zeitnah bearbeitet.

Wann erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?

Derzeit sieht die von der Landeswahlleitung ausgegebene Zeitlinie eine Zustellung der Stimmzettel an die Kommunen für den Zeitraum 07. Februar bis 10. Februar 2025 vor. Mit der Zustellung der Stimmzettel an die Kommunen, also auch der Stadt Burg, kann die endgültige Bearbeitung der Briefwahlanträge und der Versandt der Briefwahlunterlagen erfolgen. Eine Zustellung wird dann innerhalb der von den Postdienstleistern ausgegebenen Zustellfristen erfolgen.

An wen schicke ich die Briefwahlunterlagen?

Der Versand der Briefwahlunterlagen durch die Wähler erfolgt mittels Wahlbriefumschlag (rot) an den Landkreis Jerichower Land. Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen beim Landkreis ist ebenfalls persönlich möglich.

Zurück