Warnung vor dem Betreten von Eisflächen auf stehenden und fließenden Gewässern im Stadtgebiet

Burg, 18. Februar 2025 - Das Ordnungsamt der Stadt Burg warnt eindringlich vor dem Betreten von Eisflächen auf fließenden und stehenden Gewässern. Gemäß § 10 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Burg ist das Betreten von Eisflächen grundsätzlich verboten, solange keine offizielle Freigabe durch die Stadt erfolgt ist. Eine Freigabe von Eisflächen ist nicht vorgesehen, da bereits ab Freitag wieder tagsüber Temperaturen deutlich über Null erwartet werden.

Trotz der aktuellen winterlichen Temperaturen birgt das Betreten von Eisflächen erhebliche Gefahren. Eisflächen auf fließenden Gewässern wie Flüssen und Bächen sind aufgrund der stetigen Bewegung des Wassers besonders unberechenbar. Die Eisstärke kann stark variieren und es besteht die Gefahr, dass das Eis plötzlich einbricht. Selbst bei stehenden Gewässern wie Teichen und Seen kann die Eisdecke täuschen und nicht tragfähig genug sein, um das Gewicht eines Menschen zu tragen.

In den vergangenen Jahren kam es deutschlandweit leider immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen und Unfällen, bei denen Personen in das eiskalte Wasser eingebrochen sind. Diese Unfälle können nicht nur schwere gesundheitliche Schäden verursachen, sondern auch Rettungseinsätze der Feuerwehr und Rettungsdienste erfordern, die zusätzliche Ressourcen binden.

Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die Sicherheit an erste Stelle zu setzen und die Eisflächen nicht zu betreten. Eltern werden gebeten, ihre Kinder ausdrücklich auf die Gefahren hinzuweisen und sie davon abzuhalten, auf zugefrorenen Gewässern zu spielen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um gefährliche Situationen zu vermeiden und die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Burg über die E-Mail Adresse ordnungsamt(at)stadt-burg.de oder die Telefonnummer 03921-921257 gerne zur Verfügung.

 

gez.

Vogler
Stadtoberrat
Fachbereichsleiter Recht und Ordnung

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