Wichtige Mitteilung an alle Personensorgeberechtigten

Auf Grund der Änderung des KiFöG zum Januar 2020 ist eine Änderung der von der Mehrkindregelung betroffenen Kostenbescheide zu erstellen.

Laut § 3 der 3. Änderungssatzung zur Kostenbeitragssatzung nach § 13 KiFöG LSA zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt Burg, ist der Kostenbeitrag jeweils am 15. eines Monats fällig.

Aus organisatorischen Gründen kann der Kostenbeitrag (SEPA-Lastschrift) erst später abgebucht werden.

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