Wichtige Mitteilung an alle Personensorgeberechtigten

Auf Grund der Änderung der Kostenbeitragssatzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestelle ab den 1. Januar 2021 müssen neue Kostenbescheide erstellt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 der Kostenbeitragssatzung nach § 13 KiFöG LSA zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt Burg ist der Kostenbeitrag jeweils am 15. eines Monats fällig.

Aus organisatorischen Gründen kann der Kostenbeitrag für den Monat Januar 2021 frühestens Ende Januar 2021 (SEPA-Lastschrift) abgebucht werden.

Selbstzahler (Daueraufträge, Überweisungen etc.) werden gebeten, nach Zustellung des neuen Kostenbescheides den entsprechenden neuen Kostenbeitrag zu zahlen.

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